Sozialgericht Berlin entscheidet über Umgang mit Fotos, die eine Krankenkasse für Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte anfordert

Datenschutzrheinmain/ September 20, 2017/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 1Kommentare

Mit Urteil vom 27.06.2017 (Aktenzeichen: S 208 KR 2111/16) hat das Sozialgericht Berlin festgestellt: „Sobald eine Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild des Versicherten ausgestellt hat, hat die Krankenkasse das Lichtbild zu löschen. Die Speicherung des Lichtbildes bzw. die Kenntnis des äußeren Erscheinungsbildes eines Versicherten ist für die Krankenkasse nur bis zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte notwendig. Die fortwährende

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Tiefpunkt deutscher Rechtssprechung: OVG Lüneburg erklärt flächendeckende Videoüberwachung für rechtens und bewertet subjektiv empfundenes Sicherheitsgefühl stärker als den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrheinmain/ September 15, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Am 07.09.2017 hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Rechtsstreit zwischen der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten und dem Hannoveraner Nahverkehrsunternehmen ÜSTRA AG ein Urteil zur Zulässigkeit von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen gefällt. Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat die Auseinandersetzung verfolgt und war bei Verhandlung und Urteilsverkündung anwesend. Auf ihrer Homepage stellt sie umfangreiche Informationen zum Prozess, seinen Hintergründen und

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Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt?

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Sozialdatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Ja – meint jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 06.04.2017 (Aktenzeichen: OVG 12 B 7.16). Der Sachverhalt: In den Praxisräumen sind zwei Videokameras in Behandlungszimmern und eine im Eingangsbereich oberhalb des Anmeldetresens an einer Säule installiert. Diese ist auf den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür, einen großen Teil des Tresens, den Mitarbeiterbereich hinter dem Tresen sowie

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Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz: Observation eines Betriebsratsvorsitzenden durch Detektei verletzt dessen Persönlichkeitsrecht – Entschädigung von 10.000 € zugesprochen

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit fünf Standorten im Bundesgebiet ließ den Betriebsratsvorsitzenden eines Werks, der zugleich Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, durch eine Detektei überwachen. Über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen und rund vier Stunden täglich wurde der Betroffene überwacht. Das Unternehmen wendete dafür lt. den dem Gericht vorliegenden Unterlagen 39.197,85 € an Kosten auf. Nachdem ihm diese Sachverhalte bekannt wurden, rief der

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Amtsgericht Bad Hersfeld: Nutzung von WhatsApp „ ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben“ ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrheinmain/ Juni 26, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat sich mit Urteil vom 15.05.2017 (Aktenzeichen: F 120/17 EASO) in einer Familienrechtssache mit der Aufsichtspflicht bei der Mediennutzung durch Minderjährige beschäftigt. In der Urteilsbegründung beschäftigt sich das Gericht auch umfänglich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp. In den Leitsätzen stellt das Gericht u. a. fest: „1. … 5. Wer den Messenger-Dienst ‚WhatsApp‘ nutzt, übermittelt

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Vorratsdatenspeicherung: Schreiben Sie einen Brief an Ihren Provider!

Datenschutzrheinmain/ Juni 24, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 22.06.2017 die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 01.07.2017 zu beachtende Pflicht der Telekommunikationsunternehmen, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für 10 Wochen, im Fall von Standortdaten für 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, auf Antrag eines betroffenen Unternehmens für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung gilt

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Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Datenschutzrheinmain/ Juni 22, 2017/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Pflicht für die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. – im Fall von Standortdaten – 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, damit sie im Bedarfsfall den zuständigen

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Sozialgericht Gießen setzt Grenzen bei Auskunftsverlangen des Jobcenters gegenüber PartnerInnen von SGB-II-Leistungsberechtigten

Datenschutzrheinmain/ April 24, 2017/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 6Kommentare

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 23.02.2016 (Aktenzeichen: S 22 AS 1015/14) die Auskunftsansprüche gem. § 60 Abs. 4 SGB II gegenüber PartnerInnen von SGB-II-Leistungsberechtigten begrenzt und damit der bei Jobcentern häufig feststellbaren Datensammelwut Grenzen gesetzt. Die Vorgeschichte: Der Kläger und die zu diesem Zeitpunkt beim Jobcenter Gießen im Leistungsbezug stehende Frau bildeten nach Ansicht des Jobcenters eine Einstehens-

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Bundesarbeitsgericht bestätigt Kündigung eines Busfahrers, der sich nicht ständig überwachen lassen wollte

Datenschutzrheinmain/ Februar 25, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Bogestra AG, ein kommunaler Nahverkehrsbetrieb im Ruhrgebiet, lies in all ihren Bussen ein System einbauen, dass dem Spritsparen dienen soll, zugleich aber eine engmaschige Überwachung der FahrerInnen erlaubt. Ein Busfahrer wehrte sich gegen die engmaschige Überwachung und wurde deshalb vom Unternehmen gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17.11.2016 (Aktenzeichen 2 AZR 730/15) die Kündigung bestätigt. Das erstinstanzlich

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Verwaltungsgericht Wiesbaden rügt Bundeskriminalamt wg. Verweigerung einer Datenauskunft

Datenschutzrheinmain/ Februar 14, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden musste über eine Klage entscheiden, mit der der Kläger Auskunft über die zu seiner Person im polizeilichen Informationssystem (INPOL) des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeicherten Daten verlangte. Die Rechtsanwältin des Kläger fertigte ein Schreiben an das BKA, nahm darin Bezug auf ein früheres Auskunftsersuchen und begehrte unter Vorlage einer aktuellen Vollmacht und Ausweiskopie ihres Mandanten Auskunft über die im

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