Ulrich Kelber zur ePA: „Verstehen kann ich… diejenigen, die nach Abwägung Widerspruch einlegen“
Quelle: Mastodon
Beeindruckend, wie Prof. Ulrich Kelber Bilanz gezogen und Stellung zu ungelösten Problemen genommen hat. Zu Beginn macht Kelber deutlich, dass er sich „für eine grundrechtsgeleitete Digitalisierung“ eingesetzt hat. Kritisch stellt er fest: „Deswegen lehne ich eine ‚Scheuklappen-Digitalisierung‘ ab, bei der ohne Rücksicht auf die Auswirkungen nur auf die Umsetzung einer Funktionalität geschaut wird. Deswegen bekämpfe ich die demokratiegefährdenden Geschäftsmodelle des
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) gehen aktuell in eine entscheidende Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zu unterstützen. Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber: „Die Durchleuchtung sämtlicher
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber war vor seiner Wahl in dieses Amt Bundestagsabgeordneter der SPD. Vor wenigen Tagen gab er dem SPIEGEL ein Interview, aus dem das Magazin ihn in einem redaktionellen Beitrag u. a. wie folgt zitierte: „Im Interview äußerte sich Kelber auch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützte dabei ausdrücklich das
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat das Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Einen entsprechenden Bescheid hat der Bundesdatenschutzbeauftragte zu Beginn der Woche versandt. Professor Ulrich Kelber erklärt dazu: „Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der
Was es dazu braucht: Twitter. Einen tendenziösen Beitrag zum Thema DSGVO in der FAZ. Einen unwissenden(?!?) Europa-Abgeordneten : „Heute in @faznet: ‚#Datenschutz schafft nicht mehr Freiheit, er schränkt sie an vielen Stellen ein und verhindert, dass wir mehr von ihr haben.‘“ Eine gute Replik des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber: „Um mal ganz gemein zu sein: Ich führe die Gesetze
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. „Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen. Meine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das
Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen. Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: „Das im PDSG normierte Zugriffsmanagement der ePA verstößt gegen die DSGVO und die Grundrechte der Versicherten. So erhalten die Versicherten zum Start der ePA am
… ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt: „Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines
… ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt: „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert