Datenschutz im Jobcenter: Was dürfen die Jobcenter fragen, was an Unterlagen anfordern, was kopieren?
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat am 09.09.2015 ein 11-seitiges Schreiben zum Thema „Vollzug des SGB II – Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten“ veröffentlicht. Formal richtet es sich ledigtlich an die bayrischen Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft (sogenannte Optionskommunen), ist darüber hinaus aber auch für SozialleistungsbezieherInnen nach SGB II („Hartz IV“ / Alg II)