Schufa speichert ausgeglichene Forderungen tw. nur noch 18 Monate – oder: Was man alles als Erfolg verkaufen kann

Powidatschl/ Januar 6, 2025/ Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Bei der Schufa Holding AG werden bis zum 1. Januar 2025 für ca. 120.000 der Auskunftei übermittelte, aber kurz darauf ausgeglichene Forderungen die Speicherfristen verkürzt. Eine Speicherung dieser Forderungen erfolgt dann nur noch für 18 Monate statt wie bisher für 36 Monate. Etwa 56.000 derartige Forderungen werden zudem direkt gelöscht, da sie bereits mindestens 18 Monate bei der Schufa Holding

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Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet den hessischen Datenschutzbeauftragten zum Einschreiten gegen die Schufa

Datenschutzrheinmain/ November 16, 2021/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der frühere Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch zeigte wiederholt großes Verständnis für die Datensammelwut der Schufa und musste deshalb auch Hohn und Spott ertragen. Kurz vor Ende seiner Amtszeit bescheinigte ihm das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zudem, er übe gegenüber der SCHUFA eine zu große Nachsicht. Dies stelle „eine Einschränkung der Betroffenenrechte und einen Verstoß gegen die DSGVO“ dar. Dies berichtete ein

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OpenSCHUFA-Kampagne: Forderungen an den Hessischen Datenschutzbeauftragten

Transparenz/ Mai 5, 2019/ alle Beiträge, Automatisierte Einzelentscheidung / Profile, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Ob Kredite, Handyverträge oder Wohnungsbewerbungen – bei wichtigen Verbraucherfragen spielt der SCHUFA-Score eine zentrale Rolle. Wer zu wenige Punkte hat, geht oft leer aus. Das Scoring-Verfahren des Privatunternehmens SCHUFA ist allerdings höchst intransparent. Als Geschäftsgeheimnis ist es der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Mit OpenSCHUFA haben die Open Knowledge Foundation Deutschland und AlgorithmWatch im letzten Jahr zu einer Kampagne aufgerufen, um Einblicke

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