Landgericht Heilbronn: Aufnahmen einer Dashcam dürfen nicht als Beweismittel nach einem Verkehrsunfall genutzt werden

Datenschutzrheinmain/ Februar 27, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In einem Urteil vom 03.02.2015 (Aktenzeichen: I 3 S 19/14) hat das Landgericht Heilbronn zur Nutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen Stellung genommen. Die Leitsätze des Urteils lauten: „Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden…“ Mit diesem Urteil hat das Landgericht Heilbronn im Grundzug die gleiche Entscheidung getroffen wie

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Webcams und Voyeurismus im Schwimmbad

Datenschutzrheinmain/ Februar 24, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Vor wenigen Tagen wurde durch eine Veröffentlichung des Darmstädter Echo  bekannt, dass im Darmstädter Jugendstilbad eine Webcam seit 2008 die SchwimmerInnen und andere Personen am Beckenrand ablichtet. Zwischenzeitlich wurde die Webcam auf Grund von Beschwerden abgeschaltet. Ein aufmerksamer Leser hat die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein Main auf eine weitere Webcam in einem Schwimmbad in Südhessen aufmerksam gemacht. Das Basinus-Bad in

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Bundesarbeitsgericht (BAG) : Urteil zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers durch das Unternehmen

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2015/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen von den jeweiligen Unternehmen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Kunsturhebergesetz (KUG), dort der § 22. Die Einwilligung der/des Betroffenen muss schriftlich erfolgen. Sie kann aber zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Einwilligung

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Videoüberwachung durch Webcams in Bensheim: Ein Bürger beschwert sich bei der Stadtverwaltung – mit überraschendem Anfangserfolg

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Ein aufmerksamer Bürger stellt beim Gang durch Bensheim fest, dass die Stadtverwaltung an mehreren Stellen im Stadtgebiet Webcams betreibt. Beim Blick auf die Homepage der Stadt Bensheim erkennt er, dass die Aufnahmen dort im Minutentakt veröffentlicht werden und eine Qualität haben, dass einzelne Personen zu identifizieren sind. Der Bürger beschwert sich bei der Stadtverwaltung. Er schreibt: „… finden Sie es

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Bundesarbeitsgericht: Heimliche Videoaufnahmen verletzen das Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen und können einen Anspruch auf Entschädigung („Schmerzensgeld“) begründen

Datenschutzrheinmain/ Februar 19, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) entschieden, dass ein Unternehmen, das einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers in dessen privatem Lebensbereich überträgt , rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht auf arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt das gleiche. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen

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Darmstadt: Webcam im Hallenbad – so überflüssig wie ein Kropf

Datenschutzrheinmain/ Februar 17, 2015/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Aufnahme vom 17.02.2015, 21:14 Uhr – Quelle: http://www.jugendstilbad.de/index.php?id=webcam3&no_cache=1 Durch eine Beschwerde wurde es öffentlich bekannt: Im Darmstädter Jugendstilbad, 2008 neu eröffnet, hängt seit Jahren eine Webcam unter der Decke. Einmal pro Minute wird ein Foto der Webcam auf der Homepage des Bades veröffentlicht. Eigentümer des Jugendstilbades ist die Stadt Darmstadt. Sie hat es an einen Schwimmbadbetreiber aus Nordrhein-Westfalen verpachtet. Zuständig

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Amtsgericht Frankfurt entscheidet: Attrappe einer Videokamera muss aus Wohnhaus entfernt werden

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Am 29.01.2015 wurde ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bekannt, das die Rechte der Mieter gegenüber Vermietern stärkt. Ein Mieter hatte vom Vermieter vergeblich den Abbau von Kameraattrappen im Eingangsbereich des Hauses und im Treppenaufgang gefordert. Das Gericht gab jetzt der Klage des Mieters statt und verurteilte den Vermieter dazu, die Kameraatttrappen abzubauen. Nach Meldung der Dt. Presseagentur (dpa) bewertete das

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Videoüberwachung des öffentlichen Raums – Thema im Landtag Nordrhein-Westfalen und in der Hamburger Bürgerschaft

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Bedauerlicher Weise sind es in der Regel lediglich die Oppositions- (und nicht die Regierungs-)parteien, die in Parlamenten das Thema Videoüberwachung aufgreifen. Und noch bedauerlicher: Die Regierungsparteien nicken die gängige Praxis ab. So aktuell auch im Landtag von Nordrhein-Westfalen und in der Hamburger Bürgerschaft.

„Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung“

Datenschutzrheinmain/ Dezember 14, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Mit dieser Überschrift berichtet die Frankfurter Rundschau am Tag nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Videoüberwachung über die Auseinandersetzungen zu dieser Thematik in Frankfurt. Zur besseren Lesbarkeit den Zeitungsartikel anklicken und öffnen Herr Leppert, Autor des Beitrags, schreibt u. a.: „Folgt man der Theorie von Gruppen wie den Datenschützern Rhein-Main, sind weitere Kameras in der Innenstadt gar nicht nötig.

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EuGH: Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch private Kamerabetreiber ist unzulässig

Datenschutzrheinmain/ Dezember 13, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Videokamera an einem Wohnhaus in Frankfurt Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Dezember 2014 (Aktenzeichen C-212/13) bestärkt die GegnerInnen der überbordenden Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, von Straßen und Plätzen, in ihrer Argumentation und in ihren Aktivitäten zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es bestätigt die weitgehend restriktiven Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2013

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