Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag aus formalen Gründen zurückgewiesen
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat am 28.06.2012 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Neugestaltung der Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben. Der Verband und rund 300 weitere Beschwerdeführer sehen in der umfassenden Datenerhebung zum Rundfunkbeitrag das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass durch die Datenerhebung der Landesrundfunkanstalten bzw. des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein zentrales Melderegister