Hamburger Datenschutzbeauftragter: Videoüberwachungs“verbesserungs“gesetz ist verfassungs- und europarechtlich bedenklich
Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht Stellung genommen zum Videoüberwachungs“verbesserung“sgesetz, das am 04.05.2018 in Kraft getreten ist. § 6b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde folgender Satz angefügt: „Bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen