Schweden: Datenschutz-Aufsichtsbehörde stellt Mängel beim Umgang mit elektronischen Gesundheitsakten fest und verhängt Bußgelder
Die schwedische Datenschutzbehörde hat acht Gesundheitsdienstleister daraufhin überprüft, wie sie den Zugang des Personals zu den wichtigsten Systemen für elektronische Gesundheitsakten regeln und einschränken. Die Datenschutzbehörde hat dabei Unzulänglichkeiten aufgedeckt, die in sieben der acht Fälle mit Verwaltungsstrafen von bis zu 30 Mio. Schwedischen Kronen (SEK = 2,934 Mio. €) geahndet wurden. Gemäß dem schwedischen Patientendatengesetz müssen die Leistungserbringer eine