Verliebt am Arbeitsplatz – oder: Welche Folgen hat es, wenn eine Arzthelferin personenbezogene Daten eines Patienten privat nutzt?
Darüber informiert die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Jahr 2020 im Abschnitt 8.3: „Eine Arzthelferin einer brandenburgischen Arztpraxis speicherte die dort hinterlegte Telefonnummer eines Patienten in ihrem Mobiltelefon und kontaktierte ihn daraufhin privat. Diese Vorgehensweise missfiel nicht nur der Ehefrau des Patienten, die von dem Chatverlauf Wind bekam,