Nach Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes mit Einführung einer übergreifenden Personenkennziffer: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Registerzensuserprobungsgesetz
„Der Registerzensus ist ein zentrales Modernisierungsvorhaben der amtlichen Statistik, mit dem perspektivisch die bislang erforderlichen Befragungen der Bevölkerung durch die weiter verstärkte Nutzung von in der Verwaltung vorhandenen Daten abgelöst werden sollen…Aufgrund künftig zu erwartender Änderungen auf europäischer Ebene ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale