Das Hamburgische Transparenzgesetz und seine praktischen Folgen – leider kein Vorbild für die hessische Landesregierung und die Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag
Das Hamburgische Transparenzgesetz wurde am 12.06.2012 einstimmig von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen, d. h. auch mit den Stimmen von CDU und Grünen. Es trat am 06.10.2012 in Kraft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat auf dieser Grundlage im Dezember 2017 seinen „Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2016 / 2017„ vorgelegt. Ein interessantes Dokument auch für alle hessischen BürgerInnen, die daran interessiert