Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge veröffentlichte am 03.05.2020 auf seiner Homepage eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 11.03.2020 (Aktenzeichen: 15 A 1139/19), in der festgestellt wurde: „… ist die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung mit Foto- und/oder Videotechnik nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Grundrechtseingriff, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der