Die Geschäftsgrundlage für die die Pläne der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung ist entfallen
Das ist Tenor eines Kommentars von Stefan Ansgar Strewe , Fachanwalt für IT-Recht in Dresden und SPD-Netzpolitiker, auf http://www.heise.de/. Er stützt sich dabei auf die Stellungnahme des Generalanwalts beim Europ. Gerichtshof vom 12.12.2013, der u. a. festgestellt hat: „Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung