Unspektakuläres Ende – flächendeckender Datenschutzverstoß bei der ABG Frankfurt Holding bleibt bestehen
Am 9. Februar hat tatsächlich eine 2. mündlicher Verhandlung stattgefunden. Inhaltliches hat sich aber nicht abgespielt. Der Widerspruch des Mieters zur Klagerücknahme des Vermieters hat nur bewirkt, dass er erneut in einer mündlichen Verhandlung erklärt werden musste. Das gewünschte Urteil – mit Begründung – konnte nicht erreicht werden. Bereits 1 Woche später lag das Urteil schriftlich vor. Der Mieter hat