Sozialrecht und (Zwangs-)Digitalisierung: Neue Mitwirkungspflicht, die Benutzung digitaler Netze für die Kommunikation mit Sozialleistungsträgern (Jobenter, Sozialamt etc.)
Im Sozialgesetzbuch I (SGB I) sind grundsätzliche Regelungen zu sozialen Rechten der Menschen in Deutschland, die unterschiedlichen beitrags- oder steuerfinanzierten Sozialleistungen und die zuständigen Sozialleistungsträger benannt. Außerdem gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche, die Grundsätze des Leistungsrechts und die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten. Zu letzterem ist am 22.01.2026 eine nicht unerhebliche Neuregelung in Kraft getreten. In § 60 Abs. 2 SGB I