Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge in Rheinland-Pfalz
Die Beschwerdeführerin, eine Straßenbau-Firma mit mehreren Niederlassungen innnerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz, sieht sich durch die Ausgestaltung der Beitragspflicht, die ihr auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten, die vorgesehene Datenverarbeitung (Datenerhebungsrechte der Landesrundfunkanstalten sowie einmaliger Datenabgleich mit den Meldebehörden) und die angeordnete Fortgeltung von Lastschriften und Einzugsermächtigungen in ihrer durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in