Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) als Identitätsnachweis – eine Anfrage an das Bundesversicherungsamt
Ende Januar 2014 wurde ein Vermerk der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Rechtsabteilung) vom 30.07.2013 zu diesem Thema bekannt. In diesem Vermerk werden ernsthafte rechtliche Zweifel daran geäußert, ob das Verfahren der Krankenkassen zur Erstellung der elektronischen Gesundheitskarten (eGk) den Erfordernissen einer zweifelsfreien Identifizierung eines Versicherten in einer Arztpraxis zulässt. Als zusammenfassendes Ergebnis wird festgestellt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet bei der Ausstellung der