Weitergabe von Meldedaten an Parteien – Widerspruch ist möglich
Am 25. Mai 2014 findet die Europawahl statt. In den sechs Monaten vor Wahlen dürfen Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Wer dies nicht wünscht, kann im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen