Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verarbeitung von Fluggastdaten nach dem Fluggastdatengesetz ist rechtswidrig

WS/ Dezember 22, 2022/ alle Beiträge, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied mit Urteilen vom 06.12.2022 in zwei Verfahren über die Verarbeitung von Fluggastdaten nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), das auf der sog. Fluggastdaten-Richtlinie EU 2016/681 beruht. Die EU-Richtlinie dient der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität. Sie sieht vor dem Abflug oder der Ankunft an einem europäischen Flughafen einen Abgleich der personenbezogenen Daten von Fluggästen unter anderem mit Fahndungsdatenbanken

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Europarechtswidrig! Zugriff der Gesundheitsämter auf die Fluggastdaten (PNR)

Powidatschl/ September 23, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) eine Vielzahl persönlichen Daten (§ 2 FlugDaG) aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten oder am Ende eines solchen Flugs landen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die österreichische

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Corona-Pandemie und Fluggastdatenspeicherung (PNR): Jetzt Zugriff auf die Fluggastdaten auch für Gesundheitsämter?

Datenschutzrheinmain/ März 25, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, EU-Datenschutz, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Seit mehr als einem Jahr analysiert und speichert das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27.04. 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) eine Vielzahl persönlichen Daten (§ 2 FlugDaG) aller Menschen, die in Deutschland einen internationalen Flug antreten oder am Ende eines solchen Flugs landen. Bisher war der Zweck dieser Regelungen in

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Fluggastdatenspeicherung in Deutschland: 1,2 Millionen Datensätze erfasst – 95.000 automatisierte „Treffer“ – nach manueller Prüfung bleiben 277 übrig – Trefferquote: 0,00023 %

Datenschutzrheinmain/ April 18, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Polizei und Geheimdienste (BRD), Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das ist – in wenigen Zahlen zusammengefasst – die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Thema „Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten„. Mit dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), beschlossen am 06.06.2017, findet seit 2018 eine Speicherung von Fluggastdaten in einer Datenbank des Bundeskriminalamts statt. Dabei werden von den Fluggesellschaften die Fluggastdaten für alle Flüge des Linien-, Charter-

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