Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg am 16. Februar
Mit Pressemitteilung vom 13.01.2023 informiert das Bundesverfassungsgericht, dass bereits weniger als zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung am 20.12.2022 eine Entscheidung getroffen wird, ob das Hamburger und/oder Hessische Polizeigesetz (§ 25a Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz – HSOG) in teilen verfassungswidrige Regelungen enthält. Die Kläger*innen erklären, dass ihre Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 Grunggesetz (GG) in Verbindung