Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde zurückgewiesen – Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat entschieden, dass die Facebook Ireland Ltd. die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf (Aktenzeichen: 5 Bs 93/17). Damit bestätigt es die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragter)