Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) hat in einer Stellungnahme vom 22.12.2016 erklärt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Der AKV sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, kommentiert Ingo Jürgensmann vom