Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder üben Kritik und sehen Anpassungsbedarf
In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 14.08.2023 zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG-E) fordert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, mehrere datenschutzrechtliche Aspekte im Gesetzesentwurf zu ändern. Gefordert wird insbesondere eine Beschränkung auf Zwecke, die in einem erheblichen öffentlichen Interesse liegen. Darüber hinaus hält es die Datenschutzkonferenz für erforderlich,