Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung beim Umgang mit Patient*innen-Daten: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 € zahlen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 24, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Heise.de berichtet am 23.10.2018: “In Portugal ist die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt worden. Die Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) hat am Montag bekanntgegeben, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo 400.000 Euro bezahlen soll, berichtet Público. Der Großteil davon ist die Strafe dafür, dass viel zu viele Personen Zugriff auf

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Chemnitz: Landesdatenschutzbeauftragter in Sachsen bei Videoüberwachung rechtswidrig ausgebremst?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 21, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Diesen Eindruck müssen unvoreingenommene Leser*innen beim Blick in die Leipziger Volkszeitung gewinnen. In der Ausgabe von 19.10.2018 wird unter der Überschrift „Streit um neue Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt“ festgestellt: „Beim Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig (SPD) liegt das Thema… auf dem Tisch. Zwar war er in die Vordebatten… mit eingebunden. Zuletzt gab es allerdings keine Informationen zum Projekt mehr… Vom Start

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Tim Lobinger: Nachteile durch öffentliche Preisgabe von Gesundheitsdaten

Datenschutzrheinmain/ Oktober 19, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Tim Lobinger war in den 1990er Jahren als Stabhochspringer Welt- und Europameister. Anfang 2017 wurde bei ihm eine Krebserkrankung festgestellt, wie er selbst gegenüber der Medien bekannt gab. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 18.05.2017: “Lobinger ist an Leukämie erkrankt. Da er vermeiden möchte, dass über seine Erkrankung spekuliert wird, machte er sie öffentlich.” Kürzlich wurde Lobinger ein Opfer seiner

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Berliner Senat bewertet Volksbegehren für mehr Videoüberwachung als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt „

Datenschutzrheinmain/ Oktober 16, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Berliner Senat hat am 16.10.2018 über seinen Standpunkt zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin beraten. Der Senat bewertet das vor allem von Politiker der CDU initiierte Volksbegehren als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Das Volksbegehren wird nun durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Verfassungsgerichtshof zur endgültigen Entscheidung

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Hausärzteverband: Eigene App entwickelt, um auch am Kuchen mit Patienten-, Behandlungs- und Medikationsdaten naschen zu können

Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

Es sind nicht nur die “großen Player” wie die TK, die AOK, die Allianz Private Krankenversicherung oder Firmen wie Vivy oder Vitabook, die mit Gesundheits-,  Behandlungs- und Medikationsdaten Geld verdienen wollen. Auch der Deutsche Hausärzteverband (nach eigenen Angaben hat er 30.000 Mitgliedern) hat sich der Digitalisierung des Gesundheitswesens verschrieben. Unter dem Stichwort “Digitalisierung“ erklärt der Verband: “Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien

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Software aus USA für die hessische Polizei: Palantir – nicht nur ein vergaberechtlicher Skandal

Datenschutzrheinmain/ September 20, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Präsidium für Logistik und Verwaltung der Polizei in Hessen hat am 02.02.2018 eine Ausschreibung veröffentlicht über den beabsichtigten Ankauf einer “Analyseplattform zur effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierte Kriminalität” für die Polizei in Hessen. Im Text der Ausschreibung wird bekanntgegeben, dass sie eigentlich nicht stattfindet, sondern dass bereits ein Unternehmen gefunden ist, das die Kriterien

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Gesundheits-App Vivy: Wie sieht es aus mit dem Datenschutz?

Datenschutzrheinmain/ September 19, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

Mitte September wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen sollen dazukommen, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. Damit geht auch

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Skandalöses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Begrenzung des Löschungsanspruch gegen Google auch bei sensiblen Gesundheitsdaten

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Die Pressestelle des OLG Frankfurt teilt am 13.09.2018 mit: „Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten… Das durch die DS-GVO anerkannte ‚Recht auf Vergessen‘ überwiegt entgegen einer Entscheidung des EuGH zum früheren Recht nicht grundsätzlich das

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Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

In einer Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 10.09.2018 in Frankfurt hat sich Walter Schmidt, Mitglied der Gruppe und seit mehreren Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte und den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten kritisch mit den Begriffen Dateneigentum und Datensouveränität auseinander gesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir  Auszüge seines Statements. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde der

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Behandlungsverweigerung durch Ärzt*innen bei Weigerung der Patient*innen, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen, ist nicht zulässig

Datenschutzrheinmain/ September 12, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Bei vielen Ärzt*innen herrscht seit Inkrafttreten der DSGVO Unsicherheit, wie sich die neue Rechtslage auf das Verhältnis zu ihren Patient*innen auswirkt. Ein krasses Beispiel, wie eine Arztpraxis ihr (mangelhaftes) Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung an einer Patientin exekutiert haben wir in einem Erfahrungsbericht dokumentiert. Mit einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 05.09.2018 müssten Unsicherheit, Verwirrung

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