Handyauslesung bei Asylsuchenden – tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, aber kaum neue Erkenntnisse
Am 29.07.2017 trat das Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. I S. 2780) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der § 15a in das Asylgesetz (AsylG) eingefügt. Gestützt auf § 48 Absatz 3a und § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit ermächtigt, Handys und andere Datenträger von AsylbewerberInnen auszuwerten. Wenn geflüchtete Personen bei