Corona-Pandemie: Und niemand braucht die #LucaApp!

WS/ Mai 1, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona/ 4Kommentare

Ohne sie beim Namen zu nennen, hat dies die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 29.04.2021 festgestellt. Unter der Forderung „Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen“ wird empfohlen, „die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.Die DSK empfiehlt den Ländern, die Nutzung der CWA

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Corona – Herausforderung auch für den Datenschutz (Mitschnitt einer Veranstaltung am 9. November im Club Voltaire Frankfurt)

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Themen der Veranstaltung waren die Gästelisten in Cafés und Restaurants; die Corona-Warn-App, ihr Nutzen und ihre Grenzen; die unterschiedlichen Online-Plattformen für Konferenz-Software, ihr Nutzen für die Kommunikation unter Corona-Bedingungen, aber auch ihre Grenzen und datenschutzrechtlichen Probleme; darüber hinaus aber auch die Corona-bedingte politische „Großwetterlage“ und die Bewertung der unterschiedlich handelnden Akteure (Bundes- und Landesregierungen, gesellschaftliche Organisationen, Oppositionsparteien, „Querdenker“ etc.). Als

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Online-Diskussion am 9. November 19:00 – 21:00 Uhr: Corona – Herausforderung auch für den Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ November 3, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Datenschutz in Zeiten von Corona, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Die Gästelisten in Cafés und Restaurants sollen der Nachverfolgung von Infektionswegen dienen. Leider mangelt es zu oft an dem notwendigen Wissen, wie diese personenbezogenen Kontaktdaten zu handhaben sind. Verschiedene Online-Plattformen für Konferenz-Software sollen persönlichen Treffen auf der Arbeit, aber auch in Vereinen und im Privaten ersetzen. Nicht alle Plattformen genügen dabei den hohen Anforderungen des Schutzes personenbezogener Daten. Die Corona-Warn-App

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Info-Veranstaltung der Volkshochschule Frankfurt am 7. Oktober: „Corona und die Schutz-Maßnahmen – Herausforderung auch für den Datenschutz“

Datenschutzrheinmain/ September 27, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Die Gästelisten in Cafés und Restaurants sollen der Nachverfolgung von Infektionswegen dienen. Leider mangelt es teilweise an dem notwendigen Wissen, wie diese personenbezogenen Daten zu handhaben sind. Verschiedene Online-Plattformen sollen – die Distanz unterstützend – persönliche Gruppentreffen auf der Arbeit, aber auch in Vereinen und im Privaten ersetzen. Nicht alle Plattformen unterstützen dabei die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Die Corona-Warn-App

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Roland Schäfer (dieDatenschützer Rhein Main) zur Corona-Warn-App: Vorsicht! – es fehlt eine gesetzliche Regelung

Gesunde_daten/ Juni 28, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

In einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse, das am 26.6.2020 erschienen ist, bewertet Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die Corona-Warn-App. Seine Kritik stützt sich zum einen darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der freiwilligen Nutzung der App fehlt und damit die Tür geöffnet ist dafür, dass durch äußeren Druck

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Ärzteinitiative MEZIS e.V. lehnt Corona-Warn-App aufgrund fehlenden Patientendatenschutzes ab

Gesunde_daten/ Juni 24, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Die Ärzteorganisation MEZIS lehnt in einer Stellungnahme vom 24.06.2020  die Corona-Warn-App (CWA) ab. „Gründe dafür sind neben den bekannten, überwiegend negativen Erfahrungen aus anderen Ländern im Hinblick auf die Effektivität, die bekannten Sicherheitslücken und das mangelnde Begleitgesetz sowie insbesondere der mangelnde Patientendatenschutz. Denn durch exklusive Verbreitung über konzerneigene App-Stores kennen Google und Apple jeden Nutzer der CWA und können damit

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Corona-Warn-App: „Die Anordnung zur Installation der App auf dem Diensthandy ist grundsätzlich zulässig…“

WS/ Juni 18, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 3Kommentare

„… Und der Arbeitgeber kann wohl auch verlangen, dass der Arbeitnehmer das Diensthandy während der Arbeitszeit ständig bei sich führt und so die App nutzt…“ Diese Rechtsposition vertritt Martin Biebl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Beitrag auf beck-online, der Homepage des juristischen Fachverlags C.H.BECK oHG. Die von Herrn Biebl vertretene Rechtsposition wird auch von anderen Juristen im Bereich Arbeitsrecht vertreten.

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