Facebook-Fanpages: Niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert die Landesregierung wg. Missachtung von Recht und Gesetz – Hessischer Datenschutzbeauftragter schweigt zu diesem Thema
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 05.06.2018 (Aktenzeichen: C-210/16) festgestellt, dass die Betreiber*innen von Facebook-Fanpages für die (rechtswidrige) Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook (mit)verantwortlich sind. Von der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wurde die Entscheidung des EuGH zu Fanpages bei Facebook durch insgesamt drei Veröffentlichungen bekannt gemacht, einer Entschließung vom 05.06.2018, einem Beschluss