Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg zu Regeln bei der Auswertung von Diensthandys, die auch für private Nutzung zugelassen sind

WS/ August 12, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 27.01.2023 (Aktenzeichen: 12 Sa 56/21) hat das LAG Baden-Württemberg u. a. festgestellt: „1. … 3. Hat der Arbeitgeber die Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel (E-Mail; WhatsApp) erlaubt, ist im Rahmen von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG bei deren Auswertung eine verschärfte Verhältnismäßigkeitskontrolle durchzuführen… 4. Bei erlaubter Privatnutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts darf eine verdachtsunabhängige Überprüfung durch den Arbeitgeber

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Aufnahmen einer stationären Videoüberwachungskamera nicht als Beweismittel verwertbar

CCTV-NeinDanke/ August 1, 2023/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das hat das Amtsgericht Geilenkirchen hat mit Entscheidung vom 05.01.2023 (Aktenzeichen: 10 C 114/21) festgestellt. Videoaufnahmen, die mit­tels einer von Privatpersonen betrieben sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­ka­me­ra an einem Haus auf­ge­zeich­net wurden, können in einem Ver­kehrs­un­fall­pro­zess nicht ver­wer­tet wer­den. Die permanente Aufzeichnung des gesamten Außenbereichs durch die Kamera am Haus verstoße insbesondere unter dem Aspekt der fehlenden Erforderlichkeit gegen den Datenschutz. Aufgrund dieses

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg untersagt wegen Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz die Verwertung von Beweisen, die durch ein Detektivbüro ermittelt wurden

Datenschutzrheinmain/ Februar 13, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 20.07.2016 (Aktenzeichen  4 Sa 61/15) entschieden, dass der Einsatz eines Detektivs gegen einen Arbeitnehmer gegen § 32 Bundesdatenschutzgesetz (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses) verstößt und daher in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt. Das beklagte Unternehmen unterstellt dem gekündigten Arbeitnehmer einen Verstoß gegen das arbeitsvertraglich geregte Wettbewerbsverbot. Es verdächtigte

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Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern – zulässig oder nicht zulässig?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 13, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Über diese Frage hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in einer Kündigungsschutzklage zu entscheiden. Der Sachverhalt: Eine Angestellte wurde fristlos gekündigt, weil die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergeben haben sollte, dass die Beschäftigte aus einem Tresor in ihrem Büro 500 € entnommen habe. Die Beschäftigte verfügte – ebenso wie weitere Angestellte – legal über einen Zugriff auf den Tresorschlüssel. Ihr Arbeitsplatz wurde videoüberwacht,

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