Bundesrat möchte betriebliche Datenschutzbeauftragte weitestgehend abschaffen

Datenschutzrheinmain/ März 14, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Bundesregierung hat im Februar 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen und Bundestag und Bundesrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Bundesrat wird in der Sitzung vom 22.03.2024 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen. Drei Ausschüsse des Bundesrats haben dazu eine Beschlussempfehlung vorbereitet. In dieser Beschlussempfehlung (dort S. 14) wird zu § 38 BDSG lapidar

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Arbeitsgericht Heilbronn: Auch wenn betriebliche Datenschutzbeauftragte ihre Pflichten verletzten, rechtfertigt dies keine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags

Datenschutzrheinmain/ November 29, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Verletzt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter die ihm obliegenden Pflichten in schwerwiegender Weise, rechtfertigt dies die sofortige Abberufung als Datenschutzbeauftragter. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist hingegen nicht möglich, so das Arbeitsgericht Heilbronn in einem Urteil vom 29.09.2022 (Aktenzeichen: 8 Ca 135/22). Der Kläger war bei den Unternehmen als Syndikusanwalt und Leiter der Rechtsabteilung angestellt und wurde zudem 2018 als betrieblicher Datenschutzbeauftragter

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Der Datenschutz bei Betriebsräten

Schuetze/ Juli 3, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

… wurde neu geregelt. Mit dem  Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 17. Juni 2021 hat der Gesetzgeber Regelungen zum Datenschutz neu getroffen. Insbesondere sind einige Fragen zum Verhältnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Betriebsrat beantwortet worden. Hier die Übersicht: Der Betriebsrat ist keine selbständige „Verantwortliche Stelle“ i.S.d. EU Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO); er ist Teil des Unternehmens, in dem er tätig ist. Das Kontrollrecht des

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Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind eine unabhängige Instanz und dürfen keinen Interessenkonflikten unterliegen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 22, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Dieser Forderung hat das  Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einem aktuellen Fall Nachdruck verliehen. In einer Pressemitteilung vom 20.10.2016 erklärt das BayLDA: „Das Gesetz stellt es Unternehmen und anderen Stellen frei, ob die Funktion des Datenschutzbeauftragten an eine externe Person vergeben wird… oder aber durch einen Mitarbeiter… erfüllt wird. Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt, so darf er jedoch

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