Bayerisches Verfassungs­schutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst geheimes Denunziantentum

WS/ August 5, 2024/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 1Kommentare

Seit August 2023 darf das bayrische Landesamt für „Verfassungsschutz“ Informationen über von ihm ausgespähte Personen an Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen oder andere private Akteure weitergeben. Möglich ist dies immer dann, wenn der Geheimdienst zum Ergebnis kommt, dies sei „zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“ (Art. 25 Abs. 4 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz –

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Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes

Datenschutzrheinmain/ August 6, 2017/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von exzessiven Überwachungsvorschriften des am 01.08.2016 in Kraft getretenen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) eingereicht. Mit diesem Gesetz stattet der Freistaat Bayern seinen Inlandsgeheimdienst mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Arsenal an Überwachungsbefugnissen aus, das ohne effektive rechtsstaatliche Kontrolle nach Gutdünken eingesetzt werden soll: Präzedenzlos ist das Zugriffsrecht

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