Amazon schüchtert mit „Inaktivitätsprotokollen“ ein
Unter dieser Überschrift berichtet DIE Welt am 13.03.2015 über engmaschige, minutengenaue Überwachung vom Beschäftigten beim deutschen Ableger des US-Konzerns Amazon.
Unter dieser Überschrift berichtet DIE Welt am 13.03.2015 über engmaschige, minutengenaue Überwachung vom Beschäftigten beim deutschen Ableger des US-Konzerns Amazon.
In der vom gewerkschaftlich orientierten BUND-Verlag herausgegebenen Zeitschrift Computer und Arbeit nimmt die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin Stellung zu Praktiken deutscher Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind und aus diesem Grund der Ansicht sind, sie müssten ihre Beschäftigten daraufhin überprüfen, ob ihre Namen auf „Terrorlisten“ der USA und der EG zu finden sind. Auslöser ihrer Ausführungen – so darf vermutet
Mit Urteil vom 20.01. 2015 (Aktenzeichen: VI ZR 137/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines Bürgers abgewiesen, der von einer Klinik verlangt hatte, ihm im Zuge einer Schadensersatzklage die Privatadresse eines behandelnden Arztes zur Verfügung zu stellen. Der u.a. für die Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Arzthaftung zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat die Klage abgewiesen. Der Kern der
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.02.2015 (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) entschieden, dass ein Unternehmen, das einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers in dessen privatem Lebensbereich überträgt , rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht auf arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt das gleiche. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen
Ja, das könnte passieren! – so die Bewertung von Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Laut Buntenbach – so die Neue Osnabrücker Zeitung – haben die europäischen Justiz- und Innenminister im Dezember 2014 festgelegt, dass die Vorschriften für Beschäftigte zwar spezifischer, aber nicht strenger geregelt werden dürfen. Buntenbach schlussfolgert daraus u. a.: „Im
Anfang diesen Jahres wurde öffentlich bekannt, dass die Konzernspitze von Daimler und der Konzernbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, die es dem Konzern erlaubt, die Daten aller Beschäftigten mit den sogenannten Terroristenlisten der EU abzugleichen. An der Daimler-Betriebsvereinbarung wurde in verschiedenen Presseveröffentlichungen Kritik geübt. Jetzt hat sich auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in der Stuttgarter Zeitung kritisch zu Wort gemeldet.
Auszug aus einer Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 12.01.2015: „Die Arbeitgeberin… eröffnete ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine konzernweite facebook-Seite. Die Nutzer erhielten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben, die auf der virtuellen Pinnwand eingestellt und von den facebook-Nutzern betrachtet bzw. weiter kommentiert werden können. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter über die Seite… Auf der facebook-Seite wurden mehrere negative Kommentare über die Qualität
Die neue Auflage des Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz von Wolfgang Däubler ist Ende vergangenen Jahres erschienen. Das von den Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten seit Jahren geforderte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gibt es noch immer nicht. Das, was die damalige schwarz-gelbe Koalition im Bund gegen Ende der Legislaturperiode zu Beginn des Jahres 2013 als Gesetzentwurf vorgelegt hatte, war aber nicht das, was ArbeitnehmerInnen, DatenschützerInnen und
SPIEGEL ONLINE meldet am 04.01.2015: „Der Daimler-Konzern will nach Informationen des SPIEGEL künftig alle drei Monate seine rund 280.000 Mitarbeiter durchleuchten. Laut einer Konzernbetriebsvereinbarung vom 12. November 2014 darf das Unternehmen ‚zur Terrorismusbekämpfung‘ seit dem 1. Dezember Name, Anschrift und Geburtsdatum sämtlicher Beschäftigter mit den Daten auf entsprechenden Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgleichen – und die Listen
Unter dieser Überschrift steht eine Reportage in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Sie beginnt mit den Sätzen „Der Strichcode ist im Hause Amazon ein ständiger Begleiter. Unauffällig steht er auf der Firmenkarte, die jedem Mitarbeiter um den Hals baumelt. Sie öffnet ihm die Tore in die Welt der Amazon-Lager… Amazon hat das System perfektioniert, aus Angst vor Diebstahl und um