Prozesstermin am 31. August 2017: Silvia Gingold gegen den „Verfassungs“schutz in Hessen – eine Klage auf Einsichtnahme und Löschung der Akte

Datenschutzrheinmain/ Juli 24, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Silvia Gingold, eine Lehrerin aus Hessen, die in den 70er Jahren des letzten Jahrhundert aus politischen Gründen Berufsverbot erhielt und ihren Beruf nicht ausüben durfte, hat vom hessischen „Verfassungs“schutz die Herausgabe und Löschung der über sie gesammelten „Informationen“, erhobenen Vorwürfe und Behauptungen gefordert. Das Landesamt für „Verfassungs“schutz hat dies u.a. mit dem Hinweis auf Quellenschutz und eine angebliche Notwendigkeit weiterer Beobachtung von Frau Gingold im Hinblick auf mögliche verfassungswidrige Tätigkeiten abgelehnt. Dagegen hatte die Betroffene Klage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden erhoben.

Der Prozess wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden dem Datenschutzrecht zugeordnet; zu Recht! Denn wer Berufsverbote verhängt hat im Vorfeld schon massiv gegen die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen verstoßen. Frau Gingold, eine inzwischen 70-jährige ehemalige Lehrerin, war in den 1970er Jahren prominentes Opfer des sogenannten Radikalenerlasses, mit dem Mitglieder linker Gruppen als vorgebliche „Verfassungsfeinde“ vom Staatsdienst ausgeschlossen wurden. 1975 wurde sie aus dem hessischen Schuldienst entlassen. Unter öffentlichem Druck kehrte sie 1976 als Angestellte zurück, wurde jedoch nie verbeamtet.

Die Akte von Frau Gingold beim Landesamt für „Verfassungs“schutz wuchs auch nach Ende ihres Berufslebens weiter und umfasst derzeit 131 Seiten. Davon bekam ihre Rechtsanwältin Bernhild Schömel auf Antrag allerdings nur 29 Seiten ausgehändigt. „Der Rest fehlt oder wurde geschwärzt“, so die Juristin auf Anfrage von Journalisten.. Einen kompletten Akteneinblick verweigert das Amt mit dem Hinweis auf „schutzwürdige Belange Dritter“ und „Quellenschutz“, der „Rückschlüsse auf Beobachter“ zulasse und „eine Gefahr für Leib und Leben von Personen“ berge. Für Frau Gingold ein beklemmender Hinweis darauf, dass sich in ihrem Umfeld noch immer Undercover-Informanten befinden könnten.

Frau Gingold wird von der Schnüffel-Behörde u. a. vorgeworfen, dass sie

  • öffentliche Lesungen aus dem Buch über das Leben ihres Vaters veranstaltet, des antifaschistischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, der die NS-Diktatur knapp überlebt hatte;
  • als Betroffene am 28.01.2012, dem 40. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses, bei einer Kundgebung in Frankfurt gesprochen und sich dabei nicht von anderen teilnehmenden Organisationen distanziert hat oder
  • an einer Veranstaltung des DGB Marburg zum Thema Berufsverbote und Verfassungsschutz teilgenommen habe, bei der auch der heutige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Politikwissenschaftler Frank Deppe als Redner auftraten

Dies und vergleichbare weitere Aktivitäten hat den hessischen “Verfassungs“schutz bewogen, Frau Gingold auch nach Ende ihrer Berufstätigkeit als (vorgeblich!) gefährliche Verfassungsfeindin weiter unter Beobachtung zu stellen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies im Januar 2017 die Klage von Frau Gingold aus formalen Gründen als unzulässig und verwies sie an das Verwaltungsgericht Kassel, da dieses örtlich zuständig sei. Dort hatte die juristische Auseinandersetzung zwischen Frau Gingold und dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz begonnen (Aktenzeichen: 6K1153/16, W1). Und dort wird die juristische Auseinandersetzung weiter gehen.

Am Donnerstag, den 31.08.2017 findet um 10.30 Uhr ein weiterer Gerichtstermin in Sachen Silvia Gingold ./. „Verfassungs“schutz Hessen statt: Verwaltungsgericht Kassel, Tischbeinstraße 32. Wem Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung  wichtig und wer geheimdienstliche Schnüffelaktivitäten ablehnt ist aufgerufen, den Prozesstermin durch Anwesenheit und Protest zu begleiten!

1 Kommentar

  1. Was ist aus der Sache geworden?

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