Schwere rechtliche Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifende Personenkennziffer

Datenschutzrheinmain/ September 21, 2020/ alle Beiträge, Personenkennziffern, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnt vor erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen bei der vom Bundesinnenministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) auf eine Modernisierung der Verwaltungsregister. Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) sieht vor, zu diesem Zweck künftig die Steuer-Identifikationsnummer als eine fachbereichsübergreifende Personenkennziffer zu verwenden, auf die zahlreiche Behörden Zugriff hätten. Der Entwurf des Innenministeriums soll noch in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossen und dem Bundestag zugeleitet werden. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hält dies für problematisch.

Netzpolitik.org zitiert aus diesem Gutachten und kommt zum Ergebnis: „Aus Perspektive der Grundrechte sind die Pläne der Bundesregierung nicht nachvollziehbar, denn ein datenschutzfreundlicheres Modell liegt auf dem Tisch. In Österreich gibt es seit Jahren so genannte bereichsspezifische Personenkennziffern, die im Gegensatz zu den deutschen Plänen jeweils immer nur eine Behörde nutzen kann. Ein solches Modell verhindert technisch den Missbrauch und erschwert die Zusammenführung der Daten. Das Modell aus dem Nachbarland könnte die verfassungsmäßigen Bedenken mindestens lindern, wenn nicht gar ausräumen.“

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