Sachsen: Landesregierung legt Entwurf für ein Sächsisches Transparenzgesetz vor

Transparenz/ September 3, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Unter allen Bundesländern ist Hessen mit seinen gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit (§§ 80 – 89 HDSIG) bislang Schlusslicht (Platz 13) im Ranking der Bundesländer. Bayern, Niedersachsen und Sachsen sind in diesem Ranking nicht vertreten. Die politischen Mehrheiten in den jeweiligen Landtagen und die jeweiligen Landesregierungen ziehen es bislang vor, komplett auf Regelungen zu Informationsfreiheit und Transparenz des Behördenhandelns zu verzichten.

In Sachsen könnte sich dies jetzt ändern. Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD hat am 03.09.2021 einen Entwurf für ein Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG) vorgelegt.

Nach erster Durchsicht des Gesetzentwurfs aus Sachsen finden sich dort zwar schwerwiegende Mängel, z. B.

  • die Herausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften aus den Geltungsbereich des Gesetzes (§ 4 Abs. 2 SächsTranspG – Entwurf) oder
  • die Pflicht zur Offenlegung der eigenen Kontaktdaten (Name, Anschrift), die ein anonymisiertes bzw. pseudonymisiertes Auskunftsabegehren unmöglich machen (§ 10 Abs. 2 SächsTranspG – Entwurf).

Einen Spitzenplatz im Transparenzranking aller Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze des Bundes und der Länder werden „die Sachsen“ damit nicht erreichen. Aber im Unterschied zu den Regelungen im HDSIG werden im Entwurf des SächsTranspG z. B. umfangreiche Regelungen für proaktive Veröffentlichungspflichten der Landesbehörden festgelegt (§§ 8 und 9 SächsTranspG – Entwurf).

Im nächsten Transparenzranking müssen „die Hessen“ daher damit rechnen, dass sie von „den Sachsen“ überholt und auf Platz 14 zurückgedrängt werden.

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