Reporter ohne Grenzen: Klage gegen BND-Massenüberwachung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Reporter ohne Grenzen (ROG) zieht gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine entsprechende Beschwerde hat die Organisation am 30.11.2017 erhoben. ROG wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben.
„Die ausufernde Überwachungspraxis des BND stellt die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation grundsätzlich in Frage und untergräbt damit eine Voraussetzung journalistischer Recherche. Die deutsche Rechtsprechung macht es faktisch unmöglich, sich dagegen wirksam zu wehren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Jetzt ist es am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, dem Grundrecht auf Rechtsschutz vor der anlasslosen und unverhältnismäßigen BND-Massenüberwachung endlich zur Geltung zu verhelfen.“
Das als erste und letzte Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die ROG-Klage gegen die BND-Massenüberwachung am 14.12.2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 26.04.2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerde von ROG gegen diese Entscheidung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zur Begründung erklärte das Gericht, ROG habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die Organisation selbst von der BND-Überwachung betroffen war.
Quelle: Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen vom 01.12.2017