Rechtsstaat und digitale Sicherheit: Konträre Positionen von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und im Hessischen Landtag

Datenschutzrheinmain/ Mai 15, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Mit Fraktionsbeschluss vom 25.04.2017 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme unter dem Titel „Sicherheit im Digitalen, Freiheit erhalten, Frieden sichern, Schutz wirksam stärken“ veröffentlicht. Im Abschnitt „5. Was zu tun ist – Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit“ wird festgestellt: „IT-Sicherheit als grundrechtliche Gewährleistungspflicht wahrnehmen: Neue Risiken und Bedrohungen für die IT-Sicherheit verpflichten zum Handeln – nicht nur in Hinblick auf die Bundesverwaltung. Gerade die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, sind bislang am häufigsten tatsächliche Opfer von schlecht geschützten IT-Systemen, aber auch von gezielten Angriffen. IT-Sicherheit muss sich an der Gewährleistungspflicht des Staates und seiner Verantwortung ausrichten, IT-Systeme in allen zentralen Lebensbereichen verfügbar und zugänglich zu machen. Daneben sind zwingend zentrale Vorgaben des Grundgesetzes, darunter auch das Recht auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und der Datenschutz zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich keineswegs um Mindestvorgaben oder Untergrenzen.“

Und in einem Antrag  vom 21.03.2018 im Bundestag (Drucksache 19/1328) stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  unter dem Titel: „IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern“ u. a. fest: Die Stärkung der IT-Sicherheit ist eine zentrale Bedingung für das Gelingen der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung, für die Schaffung von Vertrauen in digitale Angebote und Infrastrukturen, für den Erhalt von Freiheit sowie für die Sicherung von Frieden… Die Bedeutung einer guten IT-Sicherheit nimmt auch durch die rasante Entwicklung und Verbreitung des „Internets der Dinge“ und der weiteren Zunahme von vernetzten Geräten rasant zu. Ohne Verbrauchervertrauen steht die Digitalisierung auch im Privatbereich auf dem Spiel. Statt ihrer Schutzpflicht für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und dem Grundrecht auf Privatheit der Kommunikation nachzukommen, stellt das Agieren der Bundesregierung selbst eine Gefahr für die IT-Sicherheit in Deutschland dar. Exemplarisch genannt seien die Einrichtung einer rechtlich unregulierten ‚Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich‘ (ZITIS), mit der der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation wird, die anhaltende Zusammenarbeit mit fragwürdigen IT-Sicherheitsfirmen sowie der staatliche Ankauf, das bewusste Offenhalten und die Nutzung von IT-Sicherheitslücken („Zero-Day-Exploits“) für Überwachungsmaßnahmen – anstatt diese zu schließen…“

Quelle: @KonstantinNotz 15.05.2018

Was die Grünen im Bundestag hier zu Recht kritisieren, wird von der Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag konterkariert. Gemeinsam mit der CDU wollen sie mit dem Entwurf zur Neufassung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes (Stichwort: Hessentrojaner) auch auf Landesebene Strukturen und Verfahrensweisen (Stichwort: ZITIS) legalisieren, die die Grüne Bundestagsfraktion ablehnt.

 

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