Rabatt für gesittetes Fahren Teil III

LKlaus/ Oktober 12, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

 

„Die derzeitige Planung ist, dass alle Neufahrzeuge, die ab 2018 in der EU zugelassen werden, mit dem eCall ausgestattet sind.“                                    Zitiert aus:

http://www.sueddeutsche.de/auto/kfz-versicherungen-der-spion-kommt-ins-auto-1.2547705

Die eCall-Funktion hat den vordergründigen Zweck eine selbstständige Alarmfunktion bei einem Unfall auszulösen, damit die Helfer schneller am Unfallort sind. Es muss die Frage gestellt werden, wie realistisch ist dieses Argument oder ist es nur ein Marketingversprechen. Auch mit dieser Funktion ist nicht gewährleistet, dass die Helfer schnell und rechtzeitig zur Unfallstelle kommen, wenn sie aus verschiedenen Gründen daran gehindert werden.  (Gaffer, vereiste Straßen, Nebel etc. und drgl.)

‚Als grundsätzlich problematisch wird beim Einsatz von Telematik im Verkehrsbereich – und dazu zählt E-Call – empfunden, dass die Computer und Steuergeräte in den Kraftfahrzeugen von heute nicht nur Informationen technischer Art aufzeichnen (können), also etwa zum Zustand oder der Funktionstüchtigkeit von Fahrzeugteilen. Vielmehr werden von der im Fahrzeug befindlichen Elektronik zunehmend auch Angaben zum Fahrverhalten und zum Profil der Piloten gespeichert. Solche Auskünfte können von großem Interesse sein, nicht nur für Polizei und Versicherungen.‘

https://www.kfz.net/allgemein/hintergrund-nein-zum-spion-auf-dem-beifahrersitz/

Goslaer Verkehrsgerichtstag 2014

‚Der GDV  (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)  setzt sich dafür ein, dass diese Forderung in der eCall-Gesetzgebung umgesetzt, verbindlich verankert und somit allen unabhängigen Marktteilnehmern zugänglich sein wird. Nur so ist im Sinne des Verbrauchers ein freier, fairer Wettbewerb sichergestellt. Alle im und vom Auto erhobenen Daten gehören dem Kunden. Er allein muss darüber verfügen und entscheiden können, ob und welche Daten er gegebenenfalls welchem Dienstleister zur Verfügung stellt.‘

Die Daten zeigen, ob der Fahrer oder das Auto verantwortlich ist        heise.de  31.05.2016:

„Als beispielsweise der österreichische Politiker Jörg Haider in seinem VW Phaeton tödlich verunglückte, ergab die Auswertung bei VW, dass die ESP-Sensorik einen Fehler geworfen hatte, als der Wagen abhob und die Raddrehzahlen zueinander unplausibel wurden. Dann lösten die Airbags aus, was ebenfalls immer notiert wird. Bei Fehlern notieren Fahrzeuge heute stets das Maximum der verfügbaren Daten: Drehzahl, Zeit/Datum, Temperaturen, Drücke, Geschwindigkeit et cetera. Insgesamt konnte VW so aus den Datenprotokollen der vielen Steuergeräte des Phaeton die letzte halbe Minute des Wagens rekonstruieren und damit der Polizei recht klare Indizien für deren Untersuchung geben.“

Dieses Beispiel macht ein weiteres Problem deutlich. Dort wo Daten vorhanden sind, schaffen sie Begehrlichkeiten  (wie es sich bereits bei der LKW-Maut gezeigt hat, wurde gefordert Zugriff auf die Daten zu nehmen. Schüsse auf LKW’s auf der Autobahn war der Anlass der Forderung)                                                                                                                                                                   Was passiert mit den gesammelten Daten bei dem Autohersteller oder den Versicherungen? Für den Fall, dass die Polizei, Staatsanwälte und Kriminalbeamte sich bei diesen melden, mit dem Hinweis auf eine kriminellen Tatverdacht, kriminellen Handlungen oder Prävention vor Terror. Das letztere ist das Lieblings-Totschlags-Argument, um an die gesammelten Daten heran zu kommen.                                             

‚  ……….   dass die Unionsparteien sich in den Koalitionsverhandlungen zur neuen Bundesregierung (2013) dafür eingesetzt hätten, alle von dem Mautsystem erfassten Daten der Polizei zugänglich zu machen. Begründung: Gefahrenabwehr und bessere Möglichkeiten zur Verbrechensaufklärung.‘ 

https://www.kfz.net/allgemein/hintergrund-nein-zum-spion-auf-dem-beifahrersitz/

„So wird nach einem Unfall mit Hilfe der Telematik-Daten entschieden, ob der Fahrer selbst oder sein halbautomatisches System für den Schaden verantwortlich ist – und damit auch, wer zahlen muss: Der Autoversicherer oder der Haftpflichtversicherer des Herstellers.“                       Zitat aus:

http://www.sueddeutsche.de/auto/kfz-versicherungen-der-spion-kommt-ins-auto-1.2547705

Doch welche Daten werden bei solchen Prozessen aufgezeichnet, wozu werden sie genutzt und wem gehören sie? Welche Daten werden überhaupt produziert, betreffen sie das Fahrzeug, den Fahrer oder den Halter des Wagens? Hinter den Kulissen tobt längst ein heftiger Streit um die Frage, wer Zugriff auf die Daten der Autofahrer erhält. Ob Autohersteller, Autoclubs, Reparaturwerkstätten oder Autoversicherer – sie alle haben großes Interesse daran, bei Unfällen und Pannen zuerst informiert zu werden.

So können die aufgezeichneten Unfalldaten die Grundlage zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche bilden und auch Grundlage von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar Strafverfahren werden. Der freie Zugriff auf die Daten würde dann die Verteidigungsmöglichkeiten des Autofahrers schwer einschränken.

Mit den Daten aus dem Fahrzeug könnte der Autofahrer möglicherweise belegen, dass er keine Fahrfehler begangen hat. Jedoch muss man bedenken, dass auf Anforderung des Staatsanwalts, des Unfallgegners oder der Versicherung nach einem Unfall Beweise gesichert und bei Gericht auch ohne Einwilligung des Autofahrers verwendet werden könnten. Das wäre vergleichbar mit einer Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss.

Hans Link, Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, fordert deshalb, der Gesetzgeber solle im Zuge der Einführung des europäischen eCalls zugleich die Chance nutzen und Regelungen für die Datenverarbeitung im Fahrzeug miteinschließen.

Prinzipiell müsse die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von einer Einwilligung des Käufers bzw. des Kfz-Besitzers abhängen. Link sagt: „Untergeschobene Einwilligungen an versteckter Stelle in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.“ Die Einholung einer wirksamen Einwilligung werde nach Links Einschätzung vor allem dann zur Herausforderung, wenn eine technische Einrichtung eng oder gar untrennbar mit einem Auto verknüpft und die Nutzung des Fahrzeugs ohne diese Datenerhebung und -verarbeitung nicht möglich ist.  

Nach Einschätzung des Präsidenten der Nürnberger Rechtsanwaltskammer ergibt sich eine weitere Herausforderung aus dem Umstand, dass der Halter und der Fahrer eines Autos nicht identisch sind. Der Jurist mahnt: „Wenn über ein Fahrzeug erhobene Daten Rückschlüsse auf den Fahrer zulassen, wird auch er – nicht nur der Halter – über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten informiert werden und seine Einwilligung erklären müssen.“  

Autos stellen nach Meinung von Experten ohnehin nur einen Einstieg in die Vernetzung und damit die Kommunikation mit anderen IT-Systemen dar, sie sprechen vom „Internet der Dinge“.                                                                                                                                    Die Zahl der Objekte wird weiterwachsen, künftig sollen dann auch Fernseher, Webcams, Thermostate, Türschlösser oder Waagen Daten erfassen, speichern und austauschen können. 

Zitiert aus:    https://www.datev.de/web/de/m/presse/archiv-pressemeldungen/meldungen-2015/telematik-ecall-und-datenschutz/

Nicht nur für die oben genannten Geräte, sondern auch für das Konzept des Smart-Haus Systems gelten die Funktionen, Daten  erfassen, speichern und austauschen. Der digitale Kühlschrank, nach dem der eine oder andere Artikel aufgebraucht ist, bestellt der Kühlschrank selbsttätig die entsprechenden Artikel von den Händlern. Ebenso die digitalen Verbraucherzähler für die unterschiedlichen Energien, die in das Haus oder in die Wohnung geliefert werden. Auch hier gilt, Vorsicht, es werden Daten erfasst, gespeichert und ausgewertet. Nutzer und Verbraucherprofile werden erstellt, analysiert und ausgewertet.

‚Kritische Stimmen wie die von Stephan Bähnisch in AutoBild konstatieren mit der Einführung des Systems auch eine Einführung eines Datenfasses ohne Boden. Zu Recht habe das System von österreichischen Datenschützern den Big Brother Award verliehen bekommen, da es durch die Weitergabe aktueller Standortort-Daten per Mobilfunk Tür und Tor für die Erstellung von Bewegungsprofilen öffnet. Die Datenschützer sehen gar das Grundrecht auf Anonymität in seinen Grundpfeilern erschüttert.‘

http://www.kfz-mag.de/news/ratgeber/telematik-und-der-glaeserne-autofahrer-169729

‚Schöne neue Welt‘,  wollen wir das?                                                                                                                                               Über die bestehenden Gefahren muss sich jeder im Klaren sein und sich darüber bewusstwerden.

Aber es nur dabei zu belassen reicht nicht aus, wie wäre eine praktikable Lösung zu dieser Problematik? Sich gegen Big Data zu wehren ist zwingend notwendig. Erreicht werden muss, meine Daten gehören mir.

 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*