Rabatt für gesittetes Fahren Teil II

LKlaus/ Oktober 7, 2016/ alle Beiträge/ 0Kommentare

 

Der Grund, warum diese Datensammeltechnik forciert wird, ist vielschichtig. Die Versicherungsbranche hat ein starkes Eigeninteresse an diesen Daten. Sie steht mit der Autoindustrie in starker Konkurrenz, weil die Autoindustrie selbst Autopolicen mit dem Verkauf ihrer Fahrzeuge gemeinsam zu günstigen Konditionen anbietet. Sie ist gegenüber den Versicherungen der Auffassung, dass die Daten, die in den Fahrzeugen anfallen, ihnen gehören.                                                                             Darüber kann man sich heftig streiten, es kann aber auch sein, dass die Daten, um die es hier geht, den Kraftfahrzeugeigentümern oder den Fahrzeugführern gehören.

Die Kfz-Versicherer bieten bei Verwendung der Telematikbox Rabatte auf die Kfz-Versicherungsbeiträge an. Rabatte beruhen auf Score-Werten. Wie dieser Score-Wert zustande kommt, ist nicht nachvollziehbar und nicht überprüfbar. Der Score-Wert könnte ggf. schwankend sein oder später nach einer unklaren Zeitspanne reduziert werden. Die Rabatt-Aktion könnte evt. völlig eingestellt werden. Wenn die Telematikbox zur Pflicht für alle Kraftfahrzeuge wird oder wenn diese bereits bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen eingebaut wird. Zurzeit hat die Rabattaktion einen Anreizcharakter die Telematikbox zu dulden und zu akzeptieren.

 „Das Vergleichsportal Check24 sieht auch die Gefahr mangelnder Transparenz. „Telematiktarife machen Beiträge für Verbraucher zunächst undurchsichtiger und bergen die Gefahr verdeckter Preiserhöhungen“, sagt Geschäftsführer Christoph Röttele.                              Datenschützer sehen die neuen Tarife mit Sorge. Meistens würden die Kunden-Daten von externen Dienstleistern der Versicherer ausgewertet und daraus ein Score-Wert, eine Art Bewertung des Kunden erstellt, sagt Sven Polenz, Referatsleiter beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein.“                                                                                                                   Zitate aus:           http://www.derwesten.de/wirtschaft/telematik-tarife-wer-sich-ueberwachen-laesst-zahlt-weniger-id11716135.html#plx889702452

Das zustande kommen von Score-Werten wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Dies findet bereits jetzt bei der Schufa statt, sie muss das Erstellen ihrer Score-Werte (dazu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil) nicht offenlegen.

Die KFZ-Hersteller selbst haben auch ein starkes Interesse an solche Daten heran zu kommen. Bereits jetzt besteht eine Funktechnik, die bei neueren Autos von den Autoherstellern in die Fahrzeuge eingebaut worden ist. Die Daten vom Fahrzeug werden gesammelt oder unmittelbar an die Autohersteller gesendet. Der angebliche Zweck besteht darin den Zustand des Autos zu kontrollieren, Verschleiß rechtzeitig festzustellen, um Reparaturen bald durchzuführen zu lassen oder die jeweiligen Verschleißteile frühzeitig auszutauschen.

Mit diesen Daten kann der, der die Daten sammelt, diese auswerten, analysieren und Nutzerprofile erstellen.

„In modernen Autos sammeln hunderte Steuergeräte und Sensoren mehr Daten als früher eine Mondrakete. Die Hersteller möchten sie gerne für sich nutzen, denn die Daten werden zum einträglichen Geschäftsmodell der Zukunft.“                                                                     Zitiert aus:  http://www.sueddeutsche.de/auto/telematik-tarife-bei-kfz-versicherungen-viel-ueberwachung-fuer-ein-bisschen-ersparnis-1.2486679

„In Großbritannien sind Modelle auf dem Markt, die deutlich weitergehen. (als die bisherigen angewendeten Modelle in Deutschland)   Wenn ein junger Autofahrer dort zwischen 23 Uhr und fünf Uhr fährt, sind sofort 100 Pfund Geldstrafe fällig, die der Versicherer abbucht.“

Zitiert aus: http://www.sueddeutsche.de/auto/telematik-tarife-bei-kfz-versicherungen-viel-ueberwachung-fuer-ein-bisschen-ersparnis-1.2486679

Es sind nicht nur Marketinggründe diese Daten abzuschöpfen. Die Autokäufer sollen noch besser und noch genauer mit entsprechenden Angeboten ‚betreut‘ werden. Der Autofahrer braucht nicht mehr gefragt zu werden, er hat seine Daten bereits weitergegeben.

Hans Link, Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, sagt:   Prinzipiell müsse die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von einer Einwilligung des Käufers bzw. des Kfz-Besitzers abhängen.      ….  „Untergeschobene Einwilligungen an versteckter Stelle in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.“

Die Einholung einer wirksamen Einwilligung werde nach seiner Einschätzung vor allem dann zur Herausforderung, wenn eine technische Einrichtung eng oder gar untrennbar mit einem Auto verknüpft und die Nutzung des Fahrzeugs ohne diese Datenerhebung und -verarbeitung nicht möglich ist.    …  „Möglicherweise wird man in Zukunft auch beim Autokauf ein ‚Merkblatt zum Datenschutz‘ erhalten, wie dies bereits jetzt im datenintensiven Versicherungsbereich praktiziert wird.“

Zitiert aus:          https://www.datev.de/web/de/m/presse/archiv-pressemeldungen/meldungen-2015/telematik-ecall-und-datenschutz/

 

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