Patientenrechte und Datenschutz: Fragen an die KandidatInnen zu den Sozialwahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen

Datenschutzrheinmain/ April 8, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur, Uncategorized/ 0Kommentare

Bei den Sozialwahlen 2017 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden auch die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen neu besetzt. Bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Krankenkassen tritt nur eine einzige Liste an, so dass die Abstimmung entfällt. Tatsächlich gewählt wird bei der TK, DAK, KKH, hkk und Barmer GEK. Die Versicherten der TK, DAK, KKH und hkk können bis 31.05.2017 per Briefwahl abstimmen, bei der Barmer GEK ist der Wahltag am 04.0.2017.

Für den Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die Selbstbestimmung der Versicherten über ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten sicher zu stellen, war dies Anlass, den KandidatInnen zu den Sozialwahlen in den o. g. Krankenkassen zehn Fragen zu Patientenrechts- und Datenschutzthemen zu stellen. Zwei seien hier beispielhaft dargestellt:

  • Umgang mit Versicherten, die die Nutzung der eGK ablehnen und weiter mit papiergebundenen Versicherungsnachweisen ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen wollen: Wie soll die Krankenkasse, für die Sie kandidieren, mit diesem Personenkreis umgehen? Papiernachweise ausstellen? Mit welcher Gültigkeitsdauer? Wie oft?
  • Einige Krankenkassen (prominentestes Beispiel: Techniker Krankenkasse) sind dazu übergegangen, kasseneigene elektronische Patientenakten in Konkurrenz zu elektronischen Gesundheitsakte gem. § 291a SGB V zu entwickeln. Welche Position beziehen Sie dazu? Plant Ihre Krankenkasse eigene elektronische Patientenakten? Wenn ja, wie weit ist die Umsetzung vorangeschritten?

Die zehn Fragen an die KandiidatInnen der unterschiedlichen Listen sind hier im Wortlaut nachlesbar. Eingehende Antworten will der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. auf seiner Homepage veröffentlichen.

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