Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen: „Auf jeden Fall macht man sich aber mit einem Staatstrojaner auch zum Erfüllungsgehilfen von Kriminellen“

Datenschutzrheinmain/ März 19, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

…wir Grüne wollen nicht, dass die Polizei auf dem Standard von Brieftauben der technischen Entwicklung des 21. Jahrhunderts hinterherhinkt. Allerdings gibt es bei der sogenannten Quellen-TKÜ – also dem gezielten Abhören verschlüsselter Verbindungen – heute nur die Möglichkeit, zuvor einen Trojaner einzuschleusen. Dafür gibt es rechtlich hohe Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich bezweifle, ob man diese jemals erfüllen kann. Auf jeden Fall macht man sich aber mit einem Staatstrojaner auch zum Erfüllungsgehilfen von Kriminellen… Man braucht dafür Sicherheitslücken, die man auf dem digitalen Schwarzmarkt einkaufen muss. Diese Lücken können jederzeit auch Hacker nutzen. Die Aufgabe des Staates ist es, diese Lücken nicht zu nutzen, sondern zu schließen, um Angriffe auf öffentliche und private Netze so gut wie möglich zu verhindern…“

Vor dem Hintergrund der Diskussion um den #Hessentrojaner können Sie nicht glauben, dass Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Hessischen Landtag, solche Bewertungen trifft.

Sie haben recht! Von Jürgen Frömmrich stammen diese Aussagen nicht. Sie sind einem Interview der Sächsischen Zeitung mit Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag von Sachsen entnommen, das diese Zeitung am 12.03.2018 veröffentlicht hat.

Wie sich Sichtweisen doch unterscheiden können, wenn man auf den harten Stühlen der Opposition sitzen muss statt auf den weich gepolsterten Sesseln einer Regierungspartei.

 

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