Ohne eGk zum Arzt!?! Tipps für die Praxis

Datenschutzrheinmain/ Dezember 10, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Die Initiative Patientendaten, ein Zusammenschluss von  Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte (eGk) und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur ablehnen, hat Hinweise für eGk-GegnerInnen veröffentlicht. Sie können helfen in der Auseinandersetzung mit Sprechstundenhilfen, Ärztinnen und Ärzten und den MitarbeiterInnen in Geschäftsstellen und Servicestützpunkten der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Tipps für die Praxis sind hier nachlesbar: http://initiative-patientendaten.de/?page_id=49.

2 Kommentare

  1. Bei uns schreibt das Wochenblatt HALLO RENDSBURG eine Lobhudelei für die AOK NORDWEST, mit seltsamen Passagen am Schluss ihres Artikels unterm Titel *Noch schnell die Karte tauschen* :

    …Versicherte, die keine eGK vorlegen können, erhalten von der AOK NW auf Antrag einen Nachweis über die Mitgliedschaft u. ihren Versichertenstatus. Damit kann der Arzt zunächst die Behandlung durchführen.
    DAS GILT ALLERDINGS NUR für die aktuelle, einmalige Behandlung. In der Zwischenzeit ist das Foto bei der AOK einzureichen, damit für die nächste Behandlung eine eGK erstellt werden kann.

    Bin ich jetzt blöd und habe bisher alles falsch verstanden – oder ticken bei uns die Uhren ab 2015 anders als sonstwo in der REPUBLIK ??????

    1. Auch die AOK Nordwest muss sich an die Vereinbarung zwischen der KBV und der GKV halten; siehe hier BMV-Ä: http://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php; §13 (1), §19 (3) und Anlage 4 Anhang 1, Pkt 2.1 und Pkt.2.4 (jeweils Ersatzverfahren), dito im BMV-Z: http://www.kzbv.de/vertraege-und-abkommen.70.de.html vom 01.09.2014 im §8 Abs.2 Satz1, weitere KBV – Infos unter: http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_27_Praxisinformation_eGK_Fallkonstellationen.pdf; hier besonders Pkt. 10.
      Eine gesetzliche Verpflichtung ein Lichtbild für die eGK einzusenden und diese gibt es (noch) nicht …

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