Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe: Nach dem Angriff der NSA auf Chipkarten-Hersteller Gemalto Projekt gematik / elektronische Gesundheitskarte einstellen und E-Health-Gesetzentwurf zurückziehen

Datenschutzrheinmain/ Februar 24, 2015/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 7Kommentare

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe (B-2015.02.24 an bundesgesundheitsminister groehe – anon) hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 24.02.2015 den Minister aufgefordert,

  • den von ihm veröffentlichten Gesetzentwurf für ein E-Health-Gesetz zurückzuziehen,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Fehlentwicklungen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu korrigieren,
  • das Mammutprojekt eGK anlässlich der mit der Gemalto-Affäre deutlich werdenden mangelnden Technikfolgenabschätzung rückabzuwickeln,
  • eine patientenorientierte und datenschutzgerechte technische Infrastruktur im Gesundheitswesen zu schaffen und
  • sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die durch die Snowden-Enthüllungen bekannt gewordenen illegalen Zugriffe ausländischer Geheimdienste auf Behörden, Firmen und Datenbestände in Deutschland endlich untersucht und mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln unterbunden werden.

Grundlage der Forderungen an Minister Gröhe sind die neuesten Veröffentlichungen aus den Dokumenten von Edward Snowden.

Mit dem Nachweis, dass der Chipkarten-Hersteller Gemalto, der auch einen großen Teil der bisher eingesetzten elektronischen Gesundheitskarten (eGk) hergestellt hat, durch die Geheimdienste NSA und GCHQ erfolgreich angegriffen wurde wird deutlich: Es gibt keine Sicherheit für eine zentralisierte Speicherung von Gesundheitsdaten von Millionen Menschen. Gleiches gilt für technische Systeme, die einen zentralisierten Zugriff auf dezentral gespeicherte Daten zulassen. Gemalto hat nicht nur SIM-Karten für Handys hergestellt, sondern auch die elektronischen Gesundheitskarten für 25 Millionen AOK-Versicherte sowie Kartenlesegeräte für Arztpraxen hergestellt und ausgeliefert.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main appelliert an Minister Gröhe: Es ist für Sie also Zeit zum Handeln, um sensibelste Gesundheitsdaten von Millionen Menschen vor illegalen Zugriffen zu schützen und Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik der Vergangenheit zu korrigieren!

Die Gruppe hat ihr Schreiben an Bundesgesundheitsminister Gröhe in gleichem Sinngehalt auch an die 21 Mitglieder des Deutschen Bundestags aus der Region Rhein-Main gerichtet.

7 Kommentare

  1. Ich halte es für gesetzlich nun nicht mehr realisierbar, Gesundheitsdaten mit einer Technologie zu verschlüsseln, die nachweislich unsicher ist (weil kompromittiert). Damit muss hier komplett neu geplant und realisiert werden. Wer soll das bezahlen?

    1. Tim, wollen Sie meine Meinung hierzu wissen?

      Ich habe noch nie einen Politiker, schon gar keinen konservativen, erlebt, der eine Fehlentwicklung eingestanden hätte.
      Und bezahlen werden diese Fehlentwicklung, die garantiert durchgesetzt werden wird, die gesetzlich Versicherten.

      Gruß cpt p

  2. Da ich heute eine Drohung bzw. Erpressung einer Arztpraxis telefonisch erhielt, dass mir bei Weigerung der eGk eine Privatrechnung in Höhe von 170€ zugestellt wird, habe ich den Sachverhalt unverzüglich dem BVA schriftlich mit geteilt u. warte nun auf Antwort.
    Langsam bin ich am Ende, denn ich kann unmöglich von einer Rente, die knapp über dem Hilfesatz liegt solche Beträge bezahlen.
    Gruß an alle

    1. Hallo Jörg,
      hast du der Arztpraxis papiergebundene Anspruchsbescheinigung von der Krankenkasse vorgelegt? Falls ja, dann müssen Ärzte dich auf Kassenleistung behandeln! Dabei kann dir egal sein, ob die Leute in der Arztpraxis mit dem Papier etwas anfangen können oder nicht. Das ist deren Problem, die auf dem Papier angegebenen Daten mit der dort implementierten Software in das System der Praxis einzugeben. Schreiben an BVA ist gut!
      Eine andere Überlegung ist, jetzt bei der Kasse einen Antrag auf papiergebundene Anspruchsbescheinigungen, zu stellen. Der Antrag wird dann zwar abgelehnt aber du hast dann die Möglichkeit den Rechtsweg einzuschreiten (Widerspruch, Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht usw.) Dann geht das seinen ganz normalen Gang, aber du bist dann einmal drin im Rechtsweg und kannst auf gerichtlichem Weg etwas erreichen. U.U. geht das dann sogar ganz schnell, da von der aktuellen Presse ebenso „Schützenhilfe“ kommt, was diese leidige Angelegenheit noch etwas beschleunigen könnte. Gruß,

    2. Schreibe die betreffende Praxis mal unter Hinweis auf diese telefonische Aussage hin an, frage nach der dieser Aussage zugrunde liegenden Rechtsgrundlage und bitte um eine schriftliche Bestätigung dieser telefonischen Aussage …

  3. Hallo,
    die Barmer GEK weigert sich seit 2015 den papiergebundenen Nachweis für das Quartal auszustellen. Bei meinem Hausarzt kam nach Anruf von dort ein Fax, aber der Nachweis galt nur bis 20.05., mein Facharzt bei dem ich am gleichen Tag war, hat KEINEN Nachweis erhalten. Ich hatte damals (Anfang Mai) bereits vorab per eMail (Lesebestätigung liegt vor) den Nachweis angefordert.
    Heute muß ich wieder zum Facharzt, mal sehen.
    Dieses Personal hat keine Skrupel uns kaputt zu machen!
    Die Barmer GEK verweigert mir seit August 2012(!!!!!!) einen Widerspruch und nimmt mir damit jedwede Möglichkeit der weiteren Gegenwehr. Zudem werde ich durch andere Einrichtungen drangsaliert, was meiner Gesundheit sicher nicht förderlich ist, aber meinerseits als dringend notwendig erachtet wird.
    Kann jemand mal mitteilen, welche Möglichkeiten des Zwanges ich als Zwangsversicherter bei Verweigerung eines Widerspruches habe?

    Danke und Gruß
    Rainer

    1. Mit welcher Bgründung verweigert Dir denn die Barmer GEK einen Widerspruchsbescheid (!) = Verwaltungsakt (VA) bzgl. Deines Widerspruchs?
      Da wir uns hier im Bereich des „Gesundheitswesens“ befinden, gilt hier das SGG.
      Demnach kann man im Gegensatz zur VwGO – dort gem. §75 schon nach 3 Monaten – in der SGG erst nach 6 Monaten Untätigkeitsklage beim (für Dich) zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen i. V. mit einer Leistungs – und Verpflichtungsklage einreichen, damit die betreffende Beklagte Dir einen Widerspruchsbescheid (VA) erlässt.
      http://dejure.org/gesetze/SGG/88.html
      Muss das derzeit wohl mit meiner KK praktizieren, weil die sich seit nunmehr über 6 Monaten mit immer wieder neuen Ausreden und Hinhaltetaktiken weigert mir eine komplette Datenauskunft gem. des BSG Urteils B 1 KR 13/12 R vom 13.11. 2012 zu erteilen (Daten sammeln aber keine Auskunft darüber, welche Daten an welche Empfnger über welche Medien und zu welchem Zweck weitergegeben).
      http://lexetius.com/2012,6166

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