Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigt: Städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding lässt – ohne Rechtsgrundlage – Verbrauch von Heizung und Wasser bei Ihren Mieter*innen täglich erfassen 

Datenschutzrheinmain/ November 11, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales, Verbraucherdatenschutz/ 3Kommentare

Dies ist Kern einer Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der Frankfurter Stadtverordneten Jessica Purkhardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen. In der Fragestunde des Stadtparlaments am 07.11. 2019 stellte sie die Frage: „Mit welchem Ziel wurde über die Abrechnungszwecke hinaus Ablesetechnik für kleine Zeiteinheiten installiert, obwohl die Grundsätze des Datenschutzes vorsehen, nur so viele individuelle Daten zu sammeln wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind?“ Der Frage voraus ging die Feststellung: Die ABG Frankfurt Holding lässt in ihren Wohnungen über ihren Abrechnungsdienstleister ista die Verbrauche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können, obwohl dies nach der Heizkostenverordnung des Bundes überhaupt nicht erforderlich ist.“

In der Antwort des Magistrats wird die in der Frage angedeutete Befürchtung zu 100 % bestätigt. Sie lautet: Um zeitaufwendige Zwischenablesungen zu vermeiden, werden von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche erfasst, damit im Falle eines Wohnungswechsels die Abrechnungen zeitnah und exakt erfolgen können und teure Zwischenablesungen vermieden werden. Dies geschieht im Übrigen auch im Hinblick auf die demnächst geltenden Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung, wonach Mieterinnen und Mieter ein Anspruch auf unterjährige Betriebskostenabrechnungen, bzw. Einsicht in ihre Verbräuche haben. Dies kann nur dadurch geschehen, dass in kleineren Zeiteinheiten Erfassungen durchgeführt werden, damit diese Abrechnungen und Einsichtnahmen möglich sind. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und hinlänglich beachtet werden.“

Quelle: @jessybkk 07.11.2019

Wer auch immer die Antwort des Magistrats formuliert hat: Auch „demnächst geltende Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung“ berechtigen die ABG Frankfurt Holding nicht dazu, Verbrauchsdaten Ihrer Mieter*innen zu erheben, ohne dass es dafür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage oder die informierte und freiwillige Einwilligung ihrer Mieter*innen gibt.

Die ABG Frankfurt Holding ihrerseits unterlässt es, ihre Mieter*innen darüber aufzuklären, dass “von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche“ von Heizung und Wasser erfasst werden.

  • Rückfragen bei einzelnen Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding führen zur Erkenntnis, dass diese nicht über diese Praxisinformiert wurden.
  • In der Datenschutzerklärung auf der Homepage der ABG Frankfurt Holding sind zu diesem Thema keine Informationen zu finden.
  • Auch in der Rubrik Häufig gestellte Fragen gibt es nur allgemeine nichtssagende Auskünfte.

  • Und die Eingabe der Suchbegriffe „ista techem“ oder „erhebung verbrauchsdaten heizung“ führt nicht zu entsprechenden Informationen.

Die Praxis der ABG Frankfurt Holding stellt daher einen groben Verstoß gegen die DSGVO dar, hier mindestens gegen Art. 5 (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten). Art. 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) und Art. 12 DSGVO(Transparente Information, Kommunikation…).

Mit mehr als 52.500 Wohnungen bietet der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt am Main Wohnraum für fast ein Viertel der Frankfurter Bevölkerung an“ – so die Eigenwerbung der ABG Frankfurt Holding. Um so größer ist der Datenschutzskandal, der durch die Anfrage der Stadtverordneten Jessica Purkhardt und die Antwort des Magistrats öffentlich wurde.

Ein Fall für den Hessischen Datenschutzbeauftragten! Herr Prof. Ronellenfitsch, übernehmen Sie!

3 Kommentare

  1. Kölner Student deckt Datenleck bei Online-Mieterportal auf Stand: 23.07.2019, 06:51

    Ein Kölner Informatikstudent hat ein Datenleck im Online-Mieterportal des Wohnungskonzerns LEG aufgedeckt. Doch statt dem Studenten zu danken, hat die LEG ihn angezeigt.
    Daten waren einfach abrufbar

    Es seien keine besonderen Computerkenntnisse notwendig gewesen, um sämtliche Daten anderer Mieter abzurufen, heißt es. Der Student hatte die Sicherheitslücke sofort der Datenschutzbeauftragten des Landes und dem Wohnungskonzern LEG gemeldet.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/datenpanne-bei-der-leg-100.html

  2. Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen
    News 17.08.2021 Heizkostenabrechnung
    Haufe Online Redaktion

    Neue Mitteilungs- und Informationspflichten
    Neben Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor.
    So müssen Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind,

    den Nutzern bis Ende 2021
    regelmäßig
    Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen;
    ab 2022
    wird eine monatliche Mitteilung
    (Anmerkung: in welchem Intervall die Daten technisch abrufbar sind, wird nicht erwähnt)
    verpflichtend.
    Der erste Entwurf hatte noch eine auf die Heizperiode beschränkte Informationspflicht vorgesehen.

    https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html

  3. Stellungnahme
    der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
    des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023
    Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz von Smart Meter zur
    Erfassung des Kaltwasserverbrauchs durch einheitliche Regelungen schützen

    https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsk/2023-05-11_DSK-Stellungnahme_Funkwasserzaehler.pdf

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