Landkreis Groß-Gerau: Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Transparenz/ April 3, 2019/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0Kommentare

In der Kreistagssitzung des Landkreises Groß Gerau am 01.04.2019 hat eine Mehrheit von SPD, Grünen und Linken auf der Basis des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen.

Damit wird „für alle kreisangehörigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Groß-Gerau und jede juristische Person des Privatrechts mit Sitz im Landkreis Groß-Gerau“ der freie „Zugang zu den beim Landkreis Groß-Gerau einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung“ eingeräumt (§ 1 Abs. 1 der Satzung). Diese Entscheidung war notwendig, da der Hessische Landtag mit der Mehrheit von CDU und Grünen die Kommunen und Landkreise (und einige weitere Institutionen – siehe § 81 HDSIG) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen hat.

Die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Groß-Gerau ist – da sie auf der Grundlage des HDSIG geschaffen wurde – auch weitgehend mit dessen Mängeln behaftet. Sie geht aber an wichtigen Punkte darüber hinaus. So wird z. B. In § 3 Abs. 2 der Satzung festgelegt: „Um den Aufwand individueller Antragstellung, Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung möglichst gering zu halten, veröffentlicht der Landkreis Groß-Gerau soweit wie möglich alle Informationen von allgemeinem und öffentlichen Interesse auf seiner Internetseite.“ Dies ist ein Schritt über die Informationsfreiheit hinaus in Richtung Transparenz staatlichen Handelns. Ob und wie dieser Anspruch in den kommenden Wochen und Monaten eingelöst werden wird ist nicht nur für die Bewohner*innen des Landkreises Groß Gerau von Interesse.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Juni 2018 in Offenen Briefen an die Oberbürgermeister der Städte Frankfurt und Offenbach gefordert, in diesen Städte kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Mit der Entscheidung des Landkreises Groß-Gerau wird sich – so die Hoffnung – der gesellschaftliche Druck in diesen Städten so erhöhen, dass auch dort kommunale Informationsfreiheitssatzungen geschaffen werden, die „mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist“ sollten sie „über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.”

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