Landkreis Darmstadt-Dieburg: Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Transparenz/ April 16, 2019/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0 comments

Nach dem Landkreis Groß-Gerau hat auch der Landkreis Darrmstadt-Dieburg in der Kreistagssitzung vom 08.04.2019 auf der Basis des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Unter § 1 ist geregelt, dass künftig „Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie juristische Personen mit Sitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ Zugang „zu den beim Landkreis vorhandenen amtlichen Informationen“ erhalten sollen. Darüber hinaus sollen auch Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen können“ im Einzelfall Zugang zu Informationen im Sinne dieser Satzung“ erhalten. Die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist – da sie auf der Grundlage des HDSIG geschaffen wurde – auch mit dessen Mängeln behaftet.

Bedauerlicher Weise hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg auch darauf verzichtet, eine über das HDSIG hinausgehende Regelung aus der Informationsfreiheitssatzung des benachbarten Landkreises Groß-Gerau zu übernehmen. Diese legt in § 3 Abs. 2 fest: „Um den Aufwand individueller Antragstellung, Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung möglichst gering zu halten, veröffentlicht der Landkreis Groß-Gerau soweit wie möglich alle Informationen von allgemeinem und öffentlichen Interesse auf seiner Internetseite.“ Dies ist ein Schritt über die Informationsfreiheit hinaus in Richtung Transparenz staatlichen Handelns.

Für die CDU in Hessen ist Informationsfreiheit nach wie vor ein „rotes Tuch“. Auch die Kreistagsfraktion der CDU blieb der Linie der Landespartei treu. In einem Änderungsantrag, der vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt wurde, forderte die CDU: „1. Auf die Verabschiedung der „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung)“ wird verzichtet. 2. Der Kreisausschuss wird wie bisher beauftragt, nach eigener Einschätzung alle für wichtig erachteten Informationen und Daten in angemessener Form zu veröffentlichen.“ Zur Begründung ihrer Position erklärte die CDU: „… führt die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zu einer erheblichen Ausweitung von freiwilligen Leistungen… In der Abwägung des Nutzens und der Kosten erscheint es daher sinnvoll, auf die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zu verzichten…“

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Juni 2018 in Offenen Briefen an die Oberbürgermeister der Städte Frankfurt und Offenbach gefordert, in diesen beoiden Städten kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Mit der Entscheidung der Landkreise Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg wird sich – so die Hoffnung – der gesellschaftliche Druck in diesen Städten so erhöhen, dass auch dort kommunale Informationsfreiheitssatzungen geschaffen werden, die „mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist“ sollten sie „über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.”


Berechtigte Frage!

 

 

 

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