Landesdatenschutzbeauftragter NRW informiert: Verbote beim kopieren von Personalausweisen beachten!

Datenschutzrheinmain/ Juni 15, 2019/ alle Beiträge, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Sozialdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Die Forderung von Firmen und Behörden, Kopien von Personalausweisen vor Abschluss von Verträgen oder vor Bearbeitung von Anträgen anzufertigen, ist häufig Beschwerdegegenstand bei den Datenschutzaufsichtsbehörden, aber auch bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Insbesondere die MainArbeit, das kommunale Jobcenter der Stadt Offenbach, tut sich hier unangenehm hervor.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) hat aktuell unter dem Titel Personalausweis und Datenschutz eine Übersicht über unterschiedliche Fallgestaltungen veröffentlicht.

Die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung in der DSGVO gelten auch für die Anfertigung von Personalausweis- und Passkopien. Werden zur Identifizierung personenbezogene Daten aus einem Personalausweis oder Reisepass erhoben und / oder als Kopie gespeichert, sind immer die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 DSGVO zu beachten.

Das kopieren von Personalausweis und Pässen ist rechtswidrig, wenn es nicht erforderlich ist. In diesen Fällen ist immer auf die Anfertigung einer Ausweiskopie zu verzichten.

In der Veröffentlichung der LDI NRW werden insgesamt 14 unterschiedliche Fallkonstellationen behandelt, darunter auch

  • Identitätsprüfung nach dem am 26.06.2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetz (GwG);
  • Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder Anmeldung eines Telefons;
  • Selbstauskunftsersuchen gegenüber Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) oder anderen Unternehmen zu dort gespeicherten persönlichen Daten;
  • Identitätsprüfung vor Abschluss eines Kaufvertrags oder vor einer Reklamation;
  • Identitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrags;
  • Identitätsprüfung bei Übernachtung in Hotels und Pensionen;
  • Hinterlegung des Personalausweises als „Pfand“.

Insgesamt eine informative Veröffentlichung zu einer immer wieder auftretenden Problematik. Bedauerlich ist nur, dass die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und Pässen durch Behörden (z. B. Jobcenter, Sozialämter etc.) nicht behandelt wird.


Daten auf dem PersonalausweisQuelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

 

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