Landesarbeitsgericht Hamm: Schmerzensgeld nach heimlicher Videoüberwachung einer kranken Beschäftigten

Datenschutzrheinmain/ Mai 19, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 11.07.2013 (Aktenzeichen 11 Sa 312/13) einer Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € zugesprochen, nachdem das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt ist, einen Privatdetektiv engagierte, der u. a. mit Videoüberwachung die Beschäftigte in der Zeit ihrer Krankmeldung überwachte.

Die Vorgeschichte: Die Klägerin meldete sich aufgrund verschiedener nacheinander aufgetretener unterschiedlicher Erkrankungen für ca. acht Wochen krank. Entsprechende ärztliche Bescheinigungen legte sie vor. Das Unternehmen beauftragte eine Detektei mit der Observation der erkrankten Beschäftigten. Die Detektei ließ die Beschäftigte auch per Videokamera überwachen. So entstanden u. a. Videosequenzen, die die Mitarbeiterin beim Hantieren mit Wäsche im Waschsalon zeigten. Auf Grundlage der entstandenen Bilder kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis.

Das Urteil: Das LAG Hamm stellte fest, dass die Videoaufnahmen die Klägerin rechtswidrig und schwerwiegend in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt haben. Es wies die Kündigung zurück und billigte der Klägerin ein Schmerzensgeld zu.

Das Urteil des LAG Hamm ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://openjur.de/u/666763.html.

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