Landesarbeitsgericht Düsseldorf verneint Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats über Facebook-Seite des Arbeitgebers
Auszug aus einer Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 12.01.2015: „Die Arbeitgeberin… eröffnete ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine konzernweite facebook-Seite. Die Nutzer erhielten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben, die auf der virtuellen Pinnwand eingestellt und von den facebook-Nutzern betrachtet bzw. weiter kommentiert werden können. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter über die Seite… Auf der facebook-Seite wurden mehrere negative Kommentare über die Qualität der Mitarbeiter bei Blutspenden veröffentlicht. Der Konzernbetriebsrat meint, ihm stehe ein Mitbestimmungsrecht zu. Die facebook-Plattform sei als technische Einrichtung geeignet, die Mitarbeiter zu überwachen… Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat auf die Beschwerde der Arbeitgeberin den Antrag des Konzernbetriebsrats zurückgewiesen.“ Weitere Informationen unter http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/12_01_2015_/index.php. Das Urteil (Aktenzeichen: 9 Ta BV 51/14) ist noch nicht im Wortlaut veröffentlicht.