Kronberg/Taunus: FDP-Fraktion legt Antrag für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung vor
Am 06.11.2022 hat die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung in Kronberg/Taunus einen Antrag zur Errichtung einer Informationsfreiheitssatzung eingebracht. Zur Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer solchen Satzung wird in dem Antrag festgestellt:
„Eine Informationsfreiheitssatzung für Kronberg würde die Transparenz der Stadt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen und das Vertrauen in die Verwaltung stärken:
- Jedermann sollte sich über die öffentlichen Angelegenheiten in der Stadt Kronberg informieren können – auch über Fragen, die in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse oder Ortsbeiräte nicht ausreichend erläutert wurden (z.B. auch über Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw.) auch ohne die Notwendigkeit, dass individuell berechtigte Interesse nachzuweisen.
- Durch das Vorliegen von wesentlichen und aktuellen Informationen in maschinenlesbarer Form können auch die Kronberger Mandatsträger ihre politische Meinungsbildung sowie Entscheidungsfindung verbessern; bei freier Verfügbarkeit relevanter Daten in einem Transparenzportal müssten sie weniger Anfragen an die Verwaltung stellen.
- Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen, statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftswilligkeit von Insidern angewiesen zu sein.
- Aber auch für Bürgerinitiativen bietet die Informationsfreiheit Vorteile: Die Elemente der direkten Demokratie (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Anregungs- und Beschwerderecht, Bürgerbefragung) sehen bisher jedoch kein vorgelagertes Informationsrecht vor.
- Die Anforderungen der Transparenz fördern die Entwicklung der Verwaltung hin zu digitalen, strukturierten Datensammlungen. Bei konsequenter Umsetzung werden dadurch auch Verwaltungsprozesse und -entscheidungen fundierter und effizienter sowie die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erleichtert…“
Diesen Kriterien folgend, erklärt die FDP-Fraktion: „Die von der FDP für Kronberg vorgeschlagene Satzung (Anlage 1) stützt sich auf die Mustersatzung ‚Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen‘ nach einem Entwurf der Bürgerrechtsgruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (Anlage 2).“
Sollten die übrigen Fraktionen in der Stadtverordnetenversammung und der Magistrat der Stadt Kronberg dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen, würde damit die – im Sinne von Transparenz und Bürger*innen-Beteiligung – fortschrittlichste kommunale Informationsfreiheitssatzung in Hessen beschlossen werden, auch wenn – was bedauerlich ist – in § 3 des Satzungsentwurfs der Informationsanspruch auf „natürliche oder juristische Person mit Sitz in Kronberg“, auf „juristische Personen, die nicht ihren Sitz in Kronberg haben, aber eine Ansiedlung in Kronberg in Erwägung ziehen oder planen“ und „Journalisten“ begrenzt werden soll.
Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht
1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG):
- Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf
- Städte Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Wiesbaden
2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Städte Alsfeld, Maintal
3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind: