Krankenversicherungsschutz, Krankenversichertenkarte und eGk: Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Desinformations- und Verunsicherungskampagne des GKV-Spitzenverbands und der Krankenkassen

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 5Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,

  • ihren gesetzlichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;
  • die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014 hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und
  • den Versicherten, die weder über eine gültige Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.

Im Schreiben an das Bundesversicherungsamt werden Beispiele für die sach- und rechtswidrige Praxis vieler Krankenkassen gegenüber ihren Mitgliedern benannt. Das umfangreiche Schreiben ist im Wortlaut hier nachzulesen: B-2014.01.10 an bundesversicherungsamt

5 Kommentare

  1. Pingback: Protest gegen die Gesinformationspolitik der Krankenkassen zur e-GK - Aktion: Stoppt die e-Card!

  2. Wer sich mal einen interaktiven, grafischen Überblick über die Gesamtarchitektur der eGK und die IT gestützte telematische Infrastruktur veschaffen möchte, kann hier fündig werden:
    http://www.ocmts.de/egk/index.html
    Dem ist eigentglich nichts mehr hinzuzufügen!

  3. Pingback: Wochenblick 2 | blog.vorratsdatenspeicherung.de

  4. Sauber! Leider sind die Desinformationen in der Weihnachtszeit durch alle Zeitungen von der FAZ bis zur Bäckerblume gegangen und somit als „Wahrheit“ im Kopf der Leser gespeichert.
    Ich glaube kaum, das wir in nächster Zeit eine Richtigstellung in einer Zeitung lesen werden.
    Aber zum Schreiben an das Bundesversicherungsamt ein großes Lob. Perfekt ausgearbeitet und formuliert.

  5. Ich bin gespannt, nach wie vielen Monaten sich dieses Amt meldet ;-)

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